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Lieferung von Jacken Bayern

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.04.2026
Angebotsfrist
23.06.2026
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
23.04.26
Fragenfrist
16.06.26
Abgabefrist
23.06.26
Öffnung
23.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hann. Münden, Deutschland
Vertragslaufzeit
2 Tage
KMU geeignet
Ja

Lose (3)

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