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Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Frontmähgerät SM Neubrandenburg

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.06.2026
Angebotsfrist
14.07.2026
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik - Motorleistung mind. 200 KW - Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik - Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 m³ Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen. Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere) betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen! - Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt - Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Fragenfrist
08.07.26
Abgabefrist
14.07.26
Öffnung
14.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Neustrelitz, Deutschland
E-Mail
vergabe-sba-nz@sbv.mv-regierung.de
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Telefon
0385 588-83010
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Website
https://www.strassen-mv.de/de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

    • Referenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
    • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers..
    • Fachkräfte § 46 (3) Nr. 2 VgV
    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
    • Ausstattung § 46 (3) Nr. 9 VgV
    • Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
    • Unterauftragnehmer § 46 (3) Nr 10 VgV
    • Angabe, welche Teile des Auftrags der AN als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

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Lose (1)

Eigenerklärung203 KB32 Seiten
Eignungskriterien89 KB6 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB24 Seiten
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