Frist abgelaufen

Liebenswertes Kuselerland – Museen.digital im Modellprojekt Smart City im Landkreis Kusel

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.04.2024
Angebotsfrist
15.05.2024
Entwicklung, Umsetzung und Betrieb von digitalen Experiences mit Schwerpunkt Augmented Reality (AR) in Museen im Landkreis Kusel.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
04.04.24
Abgabefrist
15.05.24
Öffnung
15.05.24
Vertragsbeginn
15.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kusel, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@kv-kus.de
Freischalten
Telefon
+49 6381424152
Freischalten
Website
https://www.deutsche-evergabe.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen

    • - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind.
    • - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
    • Angabe im Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“
    • - Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
    • - Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
    • - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder Berufsregister.
    • Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“
    • - Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
    • Angabe im Formblatt „Eigenerklärung Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen.
    • Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
    • - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12 Monate.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Eignungsnachweise wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
  • Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen

    • - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
    • - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
    • Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“
    • - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
    • Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen.
    • Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
    • Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
  • Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen

    • - Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung und deren Stellvertretung. Diese sind namentlich und unter Nennung der jeweiligen einschlägigen Berufserfahrungen, sowie Mitarbeit in bisherigen Projekten zu benennen.
    • Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“
    • - Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderliche Arbeitskräfte.
    • - Eigenerklärung, dass dem Bieter eine ausreichende technische Ausstattung und sonstige infrastrukturelle Ausrüstung zur Verfügung steht, um eine ordnungsgemäße und fristgerechte Leistungserbringung zu gewährleisten.
    • - Um das Leistungsprofil erfüllen zu können, müssen Bieter über Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen in den Bereichen Entwicklung von Kreativkonzepten, Content-Kreation, Kulturwissenschaften und Tourismus, Augmented Reality, Softwareentwicklung und im Projektmanagement aufweisen, insbesondere im Storytelling und der individuellen Produktentwicklung.
    • Hierzu sind mindestens 3 auftragsbezogene Firmenreferenzen über abgeschlossene oder laufende Aufträge zur Konzeption und Umsetzung von AR-Anwendungen im Zeitraum der letzten 5 Jahre. Die Referenz(en) benennt/-en den Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnr., E-Mail-Adresse), den Auftragswert, die Vertragslaufzeit sowie beschreiben den Leistungsinhalt und den Leistungsumfang. Je Referenz sollte der Umfang der Darstellungen eine Seite in DIN A4 möglichst nicht überschreiten.
    • Die erforderlichen Angaben zu den Arbeitskräften, der ausreichenden technischen Ausstattung und sonstigen infrastrukturellen Ausrüstung sowie der Referenzen sind im Angebot seitens des Bieters zu tätigen.
    • Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen verfügt, kann er darlegen, warum er / sein Unternehmen sich trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hält. Dafür kann als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen usw. beigefügt werden. Der Auftraggeber wird dann prüfen, ob z.B. vorgelegte persönliche Referenzen für die Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen, geeignet sind, die unternehmensbezogenen Referenzen zu ergänzen oder zu ersetzen.
    • - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
    • Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt . Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
    • Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

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