Veröffentlichung 18.06.26 | Abgabefrist 06.07.26 | Öffnung 06.07.26 | Vertragsbeginn 17.08.26 |
Eignungskriterien
Die Auftraggeberin hält Bieter grundsätzlich für geeignet, die neben den geforderten Angaben unter den Ziffern III bis IV des Eignungsbogens die unter Ziffer V.1 - V.4 genannten Mindestanforderungen des Eignungsbogens erfüllen. Hinweis zur Eignungsleihe
Zertifizierungen und Mitarbeitereignung Folgende Zertifizierungen werden gefordert
Bieter / Bietergemeinschaften müssen zum Nachweis ihrer Eignung mindestens zwei Referenzen mit dem Angebot einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Wertungsfähigkeit der Referenzen wird anhand den nachfolgend genannten Mindestanforderungen ermittelt
Die aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Eignungsbogen vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern. Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen. (Ziffer I des Eignungsbogens) Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bieter auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei der fiktiv vorzunehmenden Eignungsprüfung die ausgeschriebenen Eignungsanforderungen erfüllt. Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft (Ziffer I bis III des Eignungsbogens)
Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens).
Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Rohrleitungsbau) (Ziffer IV.2 des Eignungsbogens). Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1.000.000 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Rohrleitungsbau) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)
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