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Leitungsumlegung Trinkwasserleitung KP5 Hessenwasser (VE6245) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.06.2026
Angebotsfrist
06.07.2026
Durch den Bau der Regionaltangente West (RTW) werden auch Leitungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG tangiert, die im Zuge der Realisierung der RTW umgelegt werden müssen. Die gegenständliche Ausschreibung betrifft eine Trinkwasserleitung der Hessenwasser GmbH & Co. KG (Konfliktpunkt 5) im Bereich der Gemarkung Frankfurt. Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft den Planfeststellungsabschnitt Mitte. Der Planfeststellungsbeschluss Mitte liegt seit 01.08.2024 vor. Die Bauleistungen zur Umlegung der Trinkwasserleitungen umfassen nachfolgend aufgeführte Leistungen: - Rohr- und Tiefbauarbeiten - Herstellung Provisorien zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung - Spezialtiefbauarbeiten für eine Baugrubenerstellung - Stahl- und Betonbauarbeiten zur Herstellung eines Rahmenbauwerk - Oberflächenarbeiten Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
18.06.26
Abgabefrist
06.07.26
Öffnung
06.07.26
Vertragsbeginn
17.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@rtwgmbh.de
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Telefon
+49 69945156823
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Website
https://www.regionaltangente-west.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Auftraggeberin hält Bieter grundsätzlich für geeignet, die neben den geforderten Angaben unter den Ziffern III bis IV des Eignungsbogens die unter Ziffer V.1 - V.4 genannten Mindestanforderungen des Eignungsbogens erfüllen. Hinweis zur Eignungsleihe

    • Beabsichtigt der Bieter sich der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung zu bedienen (Eignungsleihe) , muss er dem Eignungsbogen einen Nachweis über Art und Umfang der Unterstützungsleistung durch Dritte beilegen und erklären, dass ihm diese Unterstützungsleistungen im Auftragsfall zu Verfügung stehen.
    • (Ziffer V. des Eignungsbogens)
  • Zertifizierungen und Mitarbeitereignung Folgende Zertifizierungen werden gefordert

    • 1. Zertifizierung nach DVGW GW 301 - W1
    • oder eine gleichwertige europäische Norm mit dem Nachweis, dass die Norm gleichwertig ist.
    • 2. Zertifizierung nach DVGW GW 381 oder höherwertig
    • oder eine gleichwertige europäische Norm mit dem Nachweis, dass die Norm gleichwertig ist.
    • Die Nachweise über die Zertifizierungen sowie die Einzelnachweise mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit sind dem Angebot in Kopie beizufügen.
    • (Ziffer V.1. des Eignungsbogens)
  • Bieter / Bietergemeinschaften müssen zum Nachweis ihrer Eignung mindestens zwei Referenzen mit dem Angebot einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Wertungsfähigkeit der Referenzen wird anhand den nachfolgend genannten Mindestanforderungen ermittelt

    • Mindestanforderungen an alle unternehmensbezogenen Referenzen:
    • 1. Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes
    • 2. Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer
    • 3. Kurzbeschreibung des Referenzprojektes
    • 4. Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an:
    • - Rohrleitungsbau für Trinkwasserleitungen (Mindestanforderung für jede Referenz)
    • 5. Angabe des Beginns und Abschlusses der Leistungserbringung im Referenzprojekt. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2020 liegen und die Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. (Mindestanforderung für jede Referenz)
    • 6. Kriterium 1 für Rohrleitungsbau: Trinkwasserleitung ≥ DN 500 (Mindestanforderung für jede Referenz)
    • 7. Kriterium 2: Die Referenz muss über einen Auftragswert in Höhe von mind. 150.000,00 € verfügen. Tätigkeitsbereich: Rohrleitungsbau Trinkwasserleitungen (Mindestanforderung für jede Referenz)
    • Hinweis: Aus den Referenzangaben muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die Leistungen als Eigenleistung, mit Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Die Annahme einer Referenz als Nachweis der Eignung setzt voraus, dass die nachzuweisende Leistung zu wesentlichen Teilen eigenständig erbracht worden ist. Das ist insbesondere für den Fall zu berücksichtigen, dass der Bieter die Referenz als Mitglied einer ARGE oder mit Nachunternehmereinsatz erbracht hat.
  • Die aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Eignungsbogen vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern. Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen. (Ziffer I des Eignungsbogens) Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bieter auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei der fiktiv vorzunehmenden Eignungsprüfung die ausgeschriebenen Eignungsanforderungen erfüllt. Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft (Ziffer I bis III des Eignungsbogens)

    • (1) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
    • (2) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen. (Ziffer II. Eignungsbogens)
    • Über die Eigenerklärung hinaus erfolgt unmittelbar vor Zuschlagserteilung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter.
    • Daneben behält sich der Auftraggeber das kurzfristige Verlangen nach der Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (SOKA Bau / BG Bau) durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter sowie für ggf. eingesetzte Nachunternehmer und/oder Verleihunternehmen vor.
    • (3) Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
    • unterzeichnete Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage B.05) ist dem Bewerbungsbogen beizufügen. (Ziffer III.2 des Eignungsbogens)
    • (4) Weitere Bieterangaben eForms
    • ausgefüllte Eigenerklärung zu Bieterangaben eForms (Anlage B.06) ist dem Bewerbungsbogen beizufügen. (Ziffer III.3 des Eignungsbogens)
  • Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens).

  • Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Rohrleitungsbau) (Ziffer IV.2 des Eignungsbogens). Möglicherweise geforderte Mindeststandards

    1.000.000 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Rohrleitungsbau) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)

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