Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Gemeinde- und Bildungscampus Elmenhorst/Lichtenhagen innerhalb der dargestellten Grenzen
des Vorhabengebietes. Die Ziele und Zwecke der Planung sind in Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und in den städtischen sowie kommunalen Gremien vorzustellen.
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