Veröffentlichung 19.06.26 | Fragenfrist 10.07.26 | Abgabefrist 20.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zur Eintragung im Handels-/Partnerschaftsregister Der/die entsprechende/n Auszug/Auszüge aus dem Handels-/Partnerschaftsregister ist/sind im Auftragsfall vorzulegen. Bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist der Auszug aus dem Handels-/Partnerschaftsregister vorzulegen. Bei Unternehmen mit einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein Auszug aus dem jeweiligen Handels-/Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.
Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversi-cherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe jeweils mindestens EUR 2,5 Mio. (jeweils 2-fach/Jahr) sowie mindestens EUR 500.000 (2-fach/Jahr) für Vermögensschäden besteht. Nach Auftragserteilung muss ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften erfolgt diese Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und der Nachweis auf gesondertes Verlangen muss für jedes Mitglied erbracht werden.
Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer deutlich negativen Umsatzentwicklung behält sich der Auftraggeber eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Nachweis, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem vorhanden ist. Mit dem Angebot ist eine gültige Zertifizierung gemäß DIN 27001 oder vergleichbar vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften erfolgt dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, soweit das Mitglied der Bietergemeinschaft informationssicherheitsrelevante Tätigkeiten er-bringt. Die Zertifizierung kann nicht durch Eignungsleihe erbracht werden (Informationssicherheit ist eine kritische Aufgabe gemäß § 47 VgV).
Es müssen Eigenerklärungen zu mindestens 2 nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Vergleichbar sind Referenzen nur dann, wenn sie folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen: - Als Leistung müssen Echtzeitübertragungen von Ton- und Videosignalen (Live-Streaming) erbracht worden sein. - Leistungsumfang muss pro Referenz 25.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer betragen - Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Bei noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss die Leistung seit mindestens einem Jahr bereits erbracht worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Angebote. Werden nicht mindestens 2 Referenzen eingereicht, die diese Mindeststandards erfüllen, wird der Auftraggeber den Bieter vom Verfahren ausschließen. Mehr als 2 wertungsfähige Referenzen müssen aus Sicht des Auftraggebers nicht eingereicht werden. Für jede wertungsfähige Referenz sind folgende Angaben zu machen: - Name des Unternehmens/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Projektleistungen erbracht hat - Bezeichnung des Projektes - Zeitraum der Leistungserbringung - Name des Auftraggebers, alternativ kann der Auftraggeber auch anonymisiert beschrieben werden. Eine erreichbare Kontaktperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer muss erst auf Verlangen des Auftraggebers genannt werden. - Auftragswert der erbrachten Leistungen in EUR netto - Kurze Projektbeschreibung, aus der sich die Erfüllung der oben genannten Mindestanforderungen ergibt, und genaue Angaben, welche Leistungen der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft bei diesem Projekt erbracht hat
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