Veröffentlichung 12.06.26 | Teilnahmefrist 09.07.26 |
Eignungskriterien
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bie-tergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Zuschlagserteilung auch vom Nachunternehmer vorzulegen.
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: Für Los 1: - mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Für Los 2 - 5: - mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei vergleich-barer Referenzprojekte pro Los innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Projektsteuerungsleistungen). Die Verwendung eines Referenzprojekts für unterschiedliche Lose ist zulässig. Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2021 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein. Ein Projektbeginn vor dem 01.01.2021 ist zulässig. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Leistungen (Multiprojektmanagement, Projektsteuerung) - Anzahl der Teilprojekte - Bruttogesamtbaukosten (KG 200 - 700 gemäß DIN 276) - Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Bauabnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme) Bei einer Reduzierung des Bewerberkreises werden die vorgelegten Referenzen bewertet. Die drei Referenzen mit der besten Bewertung gehen in die Bewertung ein (vgl. Ziff. XIII.)
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