Der Kreis Plön, vertreten durch den Landrat, beabsichtigt, mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren als Träger des Rettungsdienstes Dienstleistungsaufträge über die operative Durchführung des Rettungsdienstes zu erteilen. Hierzu macht der Kreis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG von der Möglichkeit Gebrauch, den Kreis auf die Leistungserbringer zu beschränken, die gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sind. Dementsprechend beabsichtigt der Kreis auf Grundlage von § 5 Abs. 1 SHRDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen der Notfallrettung, des Krankentransportes und die Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst in nachfolgend dargestelltem Umfang an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens zu vergeben.