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Koordinationsleistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung (BNB) – Bauprojekt Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäischer Transformation, Riebeckplatz, Halle (Saale) - VgV 87-25

Leistungen für die Beratung, Koordination, Prüfung und Dokumentation zum Nachweis der Nachhaltigkeit gem. BNB
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Fragenfrist
30.06.26
Teilnahmefrist
16.07.26
Vertragsbeginn
23.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
E-Mail
zentrale-beschaffung.aib@sachsen-anhalt.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Hinweis

    • Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ist eine Eigenerklärung in Form eines Bewerbungsformulars auszufüllen und die zu den Kriterien geforderten Angaben zu tätigen. Das Bewerbungsformular liegt den Auslobungsunterlagen bei.
    • Eignungskriterien gemäß § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
    • Bestätigung über die Eintragung als BNB-Koordinator/BNB-Sachverständiger im Bundesregister Nachhaltigkeit oder gleichwertig. Benennung der Zusatzqualifikation Nachhaltigkeit und des Zeitpunktes der Eintragung in das Bundesregister Nachhaltigkeit.
    • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
    • Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
    • Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
    • Eignungskriterien gemäß § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung einer EU-Versicherungsgesellschaft mit den Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
    • Mindestanforderung ist die rechtskräftig unterschriebene Erklärung einer EU-Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die objektbezogene Versicherung garantiert wird. Die Erklärung der Versicherungsgesellschaft muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.
    • Wenn geforderten Deckungssummen und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht werden, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen / die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
    • Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen.
    • Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin/der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
    • Eignungskriterien gemäß § 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    • Umsatz (brutto) für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand entsprechen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz – das jährliches Gesamthonorar – für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
  • Eignungskriterien gemäß § 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anteil der Unterauftragsvergabe durchschnittliche jährliche Belegschaft Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Referenzliste zur BNB-Koordination und Angaben zu erforderlichen Personalien Referenzliste zur BNB-Koordination

    • Referenz A: Abgeschlossene Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB, Gütesiegel mindestens Gold) oder dem Bewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB, Auszeichnungsstufe mindestens Platin) in den letzten 7 Jahren, eigenverantwortliche Bearbeitung der Nachhaltigkeitskoordination für den Neubau eines Nichtwohngebäudes.
    • Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefon), Beschreibung der Leistung, Angabe zum Zertifizierungssystem, zum Erfüllungsgrad/Gütesiegel und zum Zeitpunkt der Zertifizierung (nicht älter als 01.01.2019). Beschreibung und Vorstellung des Projektes kann auf max. einer Seite DIN A4 mit bildlicher Darstellung (bspw. Abbildungen, Pläne, Fotos) ergänzt werden.
    • Referenz B: Abgeschlossene Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB, Gütesiegel mindestens Silber) in den letzten 7 Jahren, eigenverantwortliche Bearbeitung der Nachhaltigkeitskoordination einer Freianlage.
    • Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefon), Beschreibung der Leistung, Angabe zum Zertifizierungssystem, zum Erfüllungsgrad/Gütesiegel und zum Zeitpunkt der Zertifizierung (nicht älter als 01.01.2019). Beschreibung und Vorstellung des Projektes kann auf max. einer Seite DIN A4 mit bildlicher Darstellung (bspw. Abbildungen, Pläne, Fotos) ergänzt werden.
    • Angaben zur erforderlichen Personalien:
    • Erfüllt eine Person mehrere der nachfolgenden Kriterien ist eine Mehrfachnennung möglich. Ausgenommen sind der Projektleitende BNB-Koordinator und der Stellvertretende BNB-Koordinator.
    • Eigenerklärung, dass nachfolgend benannte Personen bereitgestellt werden und deren Berufserfahrung sowie Qualifikation, sofern gefordert, sichergestellt ist. Ausreichend Berufserfahrung ist gegeben, wenn zumindest ein vollständiger Zertifizierungsprozess im System "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)" oder der "Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)" als verantwortliche(r) Koordinator(in) durchlaufen wurde.
    • - Projektleitung
    • - Stellvertretende Projektleitung
    • - BNB-Koordination Gebäude *)
    • - BNB-Koordination Außenanlagen *)
    • - Bearbeitung Ökobilanzierung
    • *) Ausgebildet zu einer der nachfolgend benannten Professionen:
    • - "Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen"
    • - BNB-Koordinator
    • - DGNB-Auditor
    • - DGNB-Consultant
    • Es wird sich vorbehalten bei aussichtsreichen Bietenden entsprechende Nachweise abzufordern.
  • Sonstige Ausschlusskriterien Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen

    Abgabe Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland

  • Hinweis

    • Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ist eine Eigenerklärung in Form eines Bewerbungsformulars auszufüllen und die zu den Kriterien geforderten Angaben zu tätigen. Das Bewerbungsformular liegt den Auslobungsunterlagen bei.
    • Eignungskriterien gemäß § 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
    • Bestätigung über die Eintragung als BNB-Koordinator/BNB-Sachverständiger im Bundesregister Nachhaltigkeit oder gleichwertig. Benennung der Zusatzqualifikation Nachhaltigkeit und des Zeitpunktes der Eintragung in das Bundesregister Nachhaltigkeit.
    • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
    • Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
    • Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.

Zuschlagskriterien

  • Persönliche Qualifikation Nachhaltigkeits-Koordinator/in (Gebäude), die über die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmewettbewerb hinausgehen. Benennung Nachhaltigkeits-Koordinator/in (Gebäude). Erläutern Sie die Berufserfahrung der/des Nachhaltigkeits-Koordinator/in Gebäude anhand einer Darstellung der persönlichen Berufserfahrung (max. ein Referenzblatt DIN A4) in vergleichbarer Rolle und eigenverantwortlicher Bearbeitung einer abgeschlossenen Zertifizierung für mind. ein Gebäude (Hochbau-Projekt), Zeitpunkt der Zertifizierung nicht älter als 01.01.2019, mit BNB- (Gütesiegel mindestens Gold) oder DGNB-Zertifizierung (Auszeichnungsstufe mindestens Platin) für ein Nicht-Wohngebäude, unter Benennung des Projektnamens und Ort des Bauvorhabens, des Bauherrn und des Architekten. Für das Zuschlagskriterium 1 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet. Gewichtung

    • 20%
    • Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
    • Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
  • Persönliche Qualifikation zur Ökobilanzierung Benennung Mitarbeiter/in die/der Ökobilanzierung erstellen wird. Vorlage eines Nachweises für eine Weiterbildung im Bereich Ökobilanzierung, unter Benennung des Titels und des Datums der Weiterbildungsveranstaltung. Die Teilnahmebestätigungen, das Zertifikat oder dergleichen ist als Anhang beizufügen. Für das Zuschlagskriterium 2 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet. Gewichtung

    • 8%
    • Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
    • Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
  • Erfahrung mit BIM Erläutern der Erfahrungen im Bereich von Nachhaltigkeitszertifizierungen (BNB oder DGNB) und Zuhilfenahme von BIM. Darstellung anhand eines Referenzblattes (max. DIN A4) , unter Benennung des Projektnamens und Ort des Bauvorhabens, des Bauherrn und Architekten sowie einer Kurzbeschreibung der eigenen Anteile im Zertifizierungsprozess, die unter Zuhilfenahme von BIM erzeugt wurden. Für das Zuschlagskriterium 3 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet. Gewichtung

    • 7%
    • Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
    • Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.
  • Persönliche Qualifikation Nachhaltigkeits-Koordinator/in (Außenanlagen), die über die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmewettbewerb hinausgehen. Benennung Nachhaltigkeits-Koordinator/in (Außenanlagen). Erläutern Sie die Berufserfahrung der/des Nachhaltigkeits-Koordinator/in Außenanlagen anhand einer Darstellung der persönlichen Berufserfahrung (max. ein Referenzblatt DIN A4) in vergleichbarer Rolle und eigenverantwortlicher Bearbeitung einer abgeschlossenen Zertifizierung für mind. eine Freianlage, Zeitpunkt der Zertifizierung nicht älter als 01.01.2019, mit BNB- (Gütesiegel mindestens Silber) oder DGNB-Zertifizierung (Auszeichnungsstufe mindestens Gold) , unter Benennung des Projektnamens und Ort des Bauvorhabens, des Bauherrn und der/s Landschaftsarchitekt/in. Für das Zuschlagskriterium 4 wird bei Erfüllung 10 Punkte vergeben und dem nachstehenden Prozentsatz gewichtet. Gewichtung

    • 20%
    • Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann
    • Die Wertung der Honorarangebote erfolgt mit Hilfe einer Wertungsmatrix. Mit der Wertungsmatrix soll das annehmbarste Honorarangebot ermittelt werden. Wertungskriterien sind die Honorarangebotssumme und ein Katalog von Zuschlagskriterien, die eigens für die Vergabe erstellten wurden. Für alle Wertungskriterien werden jeweils Punkte vergeben. Das Angebot mit der höchsten Punktezahl soll den Zuschlag erhalten. Dabei wurden bereits vor der Angebotseinholung die Wertungskriterien sowie deren Wichtung festzulegen.

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