Das Landratsamt Heilbronn, Abfallwirtschaftsamt, ist für den Betrieb und die Stilllegung der Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie der Erddeponie Heuchelberg zuständig. Gemäß Deponieverordnung (DepV) sind in regelmäßigen Abständen Reinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten der Entwässerungssystem der drei Anlagen durchzuführen.