Das Landratsamt Heilbronn, Abfallwirtschaftsamt, ist für den Betrieb und die Stilllegung der Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie der Erddeponie Heuchelberg zuständig. Gemäß Deponieverordnung (DepV) sind in regelmäßigen Abständen Reinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten der Entwässerungssystem der drei Anlagen durchzuführen.
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