Gegenstand der im vorliegenden Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen sind die notwendigen Objekt- und Fachplanungsleistungen zur Errichtung von baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaus in Verbindung mit ingenieur-technischen Anlagen und Freianlagen für das Innovationszentrum Luftfahrt (IZL) am Flugplatz Strausberg. Der Auftraggeber sieht die Vergabe des Planungsauftrags als Gesamtvergabe (Generalplanung) mit Erarbeitung von Lösungsvorschlägen im Rahmen der Angebotsphase vor. Im Zuge der Angebotserstellung sind durch die zum Angebot aufgeforderten Bieter*innen geeignete Entwurfskonzepte zur Umsetzung des Raumprogramms im städtebaulichen Kontext des Flugplatzes Strausberg in Form von Vorstudien vorzulegen. Skizzen sollen dabei die angestrebte Umsetzung der Bauaufgabe visualisieren. Es sind zwei eigenständige Gebäudekomplexe auf gegenüberliegenden Grundstücken zu errichten. Die Baugrundstücke liegen im Bereich des Gewerbestandorts bzw. auf dem Gelände des Flugplatzes Strausberg. Mit dem Neubau soll das IZL Strausberg am Flugplatz Strausberg eine attraktive Adresse erhalten, die dem Anspruch qualitätvoller Architektur bei hoher Nutzungsflexibilität gerecht wird. Das Nutzungsspektrum des IZL Strausberg umfasst vor allem Büro-, Schulungs-, Werkstatt- und Hallenflächen. Für das Neubauvorhaben sind konstruktive Lösungen zu entwickeln, die zur Vermeidung aufwendiger technischer Lösungen mit hohen Betriebs- und Wartungskosten beitragen. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und beabsichtigt, ressourcenschonende Gebäude und Anlagen zu errichten. Die Zertifizierung der Neubauten mit einem Gütesiegel ist nicht vorgesehen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden geeignete Fachplaner*innen auf dem Wege der Gesamtvergabe als Generalplaner*innen für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht. Es werden sowohl Bewerber*innen zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können. Das Vergabeverfahren stellt als solches auf die beabsichtigte Antragstellung von Fördermitteln per 30.06.2025 ab. Mit dem Vertragsschluss ist zum 15.02.2025 zu rechnen. Die Entwurfsplanung ist zwingend per 15.06.2025 abzuschließen. Entsprechende Kapazitäten sind auftragnehmerseitig vorzuhalten und im Zuge des Vergabeverfahrens nachzuweisen.
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