Veröffentlichung 29.01.24 | Abgabefrist 18.03.24 | Öffnung 18.03.24 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Angabe der PQ-Nummer gemäß der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Die Präqualifikationsnachweise müssen in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, darf keine Nachforderung erfolgen und Ihr Angebot muss ausgeschlossen werden. Zur Prüfung der Erfüllung der Mindestanforderung müssen mind. FB 124, die Anlagen zu FB124 und FB 444, Anlage zu FB444 separat vorgelegt werden. >> Formblätter: FB 124, FB124 - Anlage 3 << (1) Eigenerklärung gemäß der geforderten Angaben in FB 124. Weiterhin gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern gem. §§ 6e, 6f EU VOB/A. (2) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 gemäß FB124 - Anlage 3
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Angabe der PQ-Nummer gemäß der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Die Präqualifikationsnachweise müssen in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, darf keine Nachforderung erfolgen und Ihr Angebot muss ausgeschlossen werden. Zur Prüfung der Erfüllung der Mindestanforderung müssen mind. FB 124, die Anlagen zu FB124 und FB 444, Anlage zu FB444 separat vorgelegt werden. Formblätter
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Angabe der PQ-Nummer gemäß der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Die Präqualifikationsnachweise müssen in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, darf keine Nachforderung erfolgen und Ihr Angebot muss ausgeschlossen werden. Zur Prüfung der Erfüllung der Mindestanforderung müssen mind. FB 124, die Anlagen zu FB124 und FB 444, Anlage zu FB444 separat vorgelegt werden. Formblätter: FB124 - Anlage 2 (1) Durchschnittlicher Jahresumsatz Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 sowie voraussichtlich für das Jahr 2023, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich Holzfenster- und Metallbaufassade. Mindestanforderung: 10 Mio. EUR netto für den durchschnittlichen Netto-Umsatz, gebildet aus den Umsätzen der geforderten 3 Jahre. (2) Haftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass dem Bieter/der Beitergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherer vorliegt bzw. dass falls eine bestehende Haftpflichtversicherung die genannten Mindestdeckungssummen nicht enthält, im Auftragsfall eine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Eine bestehende Versicherungspolice ist mit dem Angebot vorzulegen. Mindestanforderung: - Mindestdeckungssumme 5 Mio. EUR für Personenschäden - Mindestdeckungssumme 3 Mio. EUR sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr (3) Bonitätsauskunft Eigenerklärung, dass die Bonität gemäß Creditreform einen Index von unter 300 aufweist. Die Vergabestelle behält sich vor, im Zuge der Angebotswertung einen aktuellen Auszug aus der Creditrefom einzuholen und den Bonitätsindex entsprechend nachzuprüfen. Mindestanforderung: Bonitätsindex gem. Creditreform von unter 300.
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