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Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB): Campus Ausschläger Weg der BS 12 - Möbelausschreibung Los 4

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (nachfolgend "HIBB"), beabsichtigt die Beschaffung von diversen Möbeln zur Ausstattung der Berufsschule BS 12 auf dem Bildungscampus Ausschläger Weg (nachfolgend "BAW"). Der Auftrag ist in mehrere Ausschreibungspakete aufgeteilt. Das gegenständliche Vergabeverfahren betrifft das dritte Paket und beinhaltet insgesamt ein Los. Das HIBB ist ein Landesbetrieb der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Es besteht seit dem 1. Januar 2007 und umfasst die 30 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale. Die Berufsschule BS 12 wird zum Schuljahr 2026/27 auf dem Bildungscampus Ausschläger Weg neue Räumlichkeiten beziehen. Die Räumlichkeiten der BS 12 erstrecken sich über das 1. bis 4. Obergeschoss. Gemeinschaftsbereiche wie Foyer, Aula und Mensa werden sich die Schülerinnen und Schüler der BS 12 mit der Berufsschule BS 09 und der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) teilen, die ebenfalls am Standort einziehen werden. Der Sockelbereich bietet Platz für das Foyer, zwei Einfeld-Sporthallen, Audimax und Bibliothek. In den oberen Geschossen ermöglichen je 500 Quadratmeter große Kompartments praxisnahe Lehre. Gegenstand dieses Ausschreibungspaketes ist die Lieferung und Montage von diversen Ausstattungen und Möbel für das neu errichtete Gebäude: ---Los 4: Korpusmöbel Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Lieferung und Montage ist bis spätestens zum Ende KW 33/2026 abzuschließen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
04.06.26
Fragenfrist
26.06.26
Abgabefrist
03.07.26
Öffnung
03.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1 €
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
ojauch@goerg.de
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Telefon
+49 40500360480
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Website
https://hibb.hamburg.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Die Angebotsunterlagen können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Vordrucke ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein
    • soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung vorzulegen: PL1: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. PL2: Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. PL3: Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden je Versicherungsjahr in Höhe von EUR 2.500.000,- sowie in Höhe von EUR 1.000.000,- je Versicherungsjahr für Sach- und Vermögensschäden sowie für sonstige Schäden verfüge(n). Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der Versicherungssumme) im Auftragsfall. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. PL4: Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft sind. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Auftraggeberin für ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.
  • WL1

    • Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025
    • kein Konzernumsatz). Falls der Bieter noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise von den Bietern zu verlangen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Auftraggeberin für ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
  • WL2: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025, kein Konzernumsatz). Vergleichbar sind Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von vergleichbaren Möbeln. Falls der Bieter noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise von den Bietern zu verlangen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Auftraggeberin für ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.

  • TL1: Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend der Definition des § 267 HGB (Aufschlüsselung gemäß der Einzelheiten in den Vergabeunterlagen). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.

  • TL2: Erfahrungen bei der Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal drei Jahren. Vergleichbar sind Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von vergleichbaren Möbeln belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Juni 2023). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein bzw. sich noch in der Umsetzung befinden. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.

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Eignungskriterien89 KB6 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
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