Veröffentlichung 30.05.24 | Fragenfrist 03.07.24 | Abgabefrist 10.07.24 | Öffnung 10.07.24 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau).
1) Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese ist durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherung oder eine Absichtserklärung der Versicherung bei Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen nachzuweisen. 2) Es sind die folgenden Nachweise vorzulegen
Nachweis Sozialkasse (inkl. Bruttolohnsumme, Arbeitsstunden, Zahl der Beschäftigten) Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 1): Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung): für Personenschäden von mindestens EUR 2.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 2.000.000,00 (brutto);
allgemeinen Kosten: Der Auftragnehmer wird an den allgemeinen Kosten der Baustelle dergestalt beteiligt, dass von der Netto-Schlussabrechnungssumme nachfolgende anteilige Beträge in Abzug gebracht werden: a) Kosten für Bauwasser (Verbrauch): 0,2% b) Kosten für Energie (Verbrauch): 0,2% c) Kosten für Sanitäreinrichtungen: 0,2% d) Kosten für Bauleistungsversicherung: 0,2%
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