Die Freie und Hansestadt Hamburg, Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV), vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH, entwickelt den neuen Stadtteil Grasbrook und stellt
damit die Verbindung zu den umliegenden Stadtarealen her.
Mit dem Stadtteil Grasbrook soll ein mischgenutzter Stadtraum mit Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzung sowie öffentlichen Freiräumen entstehen. Es sind ca. 3.000 Wohnungen für ca. 6.000 Einwohner mit sozialer Infrastruktur wie Grundschule, Kitas und Sportflächen sowie
Einkaufsmöglichkeiten vorgesehen. Es sollen ca. 16.000 Arbeitsplätze entstehen. Für den Neubau und die Sanierung eines Teils der Kaimauern und Brücken im Zuge der
Entwicklung des neuen Stadtteils Grasbrook ist bereits eine erste Untersuchung des Baugrunds auf den Land- und Wasserflächen erfolgt. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten Baugrundaufschlüsse in weiteren Bau- bzw. Uferabschnitten, sowie landseitige Bohrungen und Drucksondierungen für den Bau der U-Bahn-Linie U4.
Die Ausführung der Leistungen wird in zwei Losen vergeben:
■ Los 1: Landseitige Aufschlüsse, inkl. Aufschlüsse für die U4
■ Los 2: Wasserseitige Aufschlüsse
Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los oder für beide Lose erfolgen.
Aufgrund von funktionalen Zusammenhängen der Gesamtmaßnahme und der dafür ermittelten Kosten von über 5.583.000,00 € (EU Schwellenwert) müssen die
hier erforderlichen Gewerke (Kampfmittelsondierung, Erdbau, Ingenieurbauwerke, etc.) ebenfalls auf EU-Ebene ausgeschrieben werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die im Vorfeld erforderlichen Baugrunduntersuchungen zur Gewinnung von zuverlässigen Informationen über die Schichtung des Baugrundes und die Ermittlung von Grundlagen zur Bestimmung der bodenmechanischen und bodenphysikalischen Eigenschaften des Untergrundes
im bemessungsrelevanten Bereich der Uferanlagen und Brückenwiderlager sowie ausgewählter Ingenieurbauwerke und der U-Bahn-Linie U4. Dazu sind hochwertige Bodenproben unterschiedlicher Güteklassen gem. DIN EN 19997-2 zu gewinnen, welche aus vorgenannten Gründen ebenfalls EU-weit ausgeschrieben werden müssen, obwohl sie für sich nicht den Schwellenwert überschreiten. Eine
Ortsbesichtigung wird allen interessierten Bietern dringend empfohlen. Das Gelände ist großteils frei zugänglich. Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Mindestanforderungen für
Nebenangebote (§ 8 Abs.2 Nr.3 b) VOB/A EU) - Einhaltung sämtlicher qualitativer Anforderungen an Hauptangebote aus den Vergabeunterlagen (keine „Abmagerungsangebote“) - Einhaltung der in den BVB vorgegebenen Ausführungsfristen -
Übernahme der Verantwortung für die Genehmigungsfähigkeit etwaiger technischer Sondervorschläge - Übernahme etwaiger zusätzlicher Planungskosten für etwaige Sondervorschläge. - Da der Preis das alleinige
Wertungskriterium ist muss jeder Sondervorschlag im Ergebnis Auswirkungen auf den Preis haben, um gewertet werden zu können. Zuschlagskriterium für Nebenangebote: Preis
Lose (2)
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