Tragwerksplanung LPH 1–6 gem. §§ 49 ff. HOAI (Teil 4, Abschnitt 1). Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise: zunächst die Leistungsphasen 1–3, nach positivem Baubeschluss durch den Gemeinderat die Leistungsphasen 4–6. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Leistungsphasen 4–6 besteht nicht.