Öffentliche Ausschreibung

Generalplanungsleistungen - Klinikneubau "Gesundheitscampus Ossenpadd"

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Auftraggeber

Regio Kliniken GmbH

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Beschreibung

Das geplante Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen, nachhaltigen und resilienten Gesundheitscampus im Kreis Pinneberg. Mit dem Bauvorhaben werden die zwei bestehenden Klinikstandorte Elmshorn und Pinneberg zu einem Zentralklinikum zusammengelegt sowie weitere ergänzende Nutzungen am neuen zentralen Standort in Pinneberg-Nord, sog. Ossenpadd, zusammengeführt. Mit den Gesellschaftern konsentiertes Ziel ist es, eine qualitativ bestmögliche, bedarfs- und patientenorientierte medizinische Versorgung im Kreis Pinneberg zu erreichen und langfristig sicherzustellen. Dabei ist die Ausgestaltung von attraktiven Arbeitsplätzen, modernen Arbeitsumgebungen, innovativen Behandlungs- und Pflegemöglichkeiten, der Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz in Bau und Betrieb sowie die arbeitserleichternde und wohlbefindlichkeitssteigernde Ausgestaltung besonders zu beachten. Die an der Krankenhausplanung nach § 5 LKHG Beteiligten haben in ihrer Sitzung vom 24. Mai 2022 über den Antrag auf krankenhausplanerische Zusammenlegung der Klinikstandorte in Elmshorn und Pinneberg in einem zentralen Klinikneubau und über den Beschlussvorschlag des MSGJFS zur Neuaufstellung des Investitionsplans beraten. Der krankenhausplanerischen Zusammenlegung wurde - allerdings ohne Festlegung der Bettenzahl, die zu einem späteren Termin erfolgt - für den Zeitpunkt ab Inbetriebnahme des Klinikneubaus zugestimmt, ebenso wie der Aufnahme in den Finanzplan des Landes. Nach einem umfassenden, politisch gewolltem, transparent und öffentlich begründeten strukturierten Standortsuchprozess hat die Regio Kliniken GmbH eine ca. 14 Hektar große Grünfläche in Pinneberg-Nord (sog. Ossenpadd) erworben. Der Veröffentlichungsbeschluss für den aktualisierten Bebauungsplan des Areals (Bebauungsplan 099) wurde am 25.03.2025 vom Stadtentwicklungsausschuss Pinneberg gefasst. Im Nachgang zur ersten öffentlichen Auslegung wurde ein weiteres Auslegungsverfahren erforderlich, um den Belangen öffentlicher Träger Rechnung zu tragen. Der zweite Veröffentlichungsbeschluss wurde am 05.11.2025 gefasst. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen.

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