Veröffentlichung 29.07.24 | Fragenfrist 29.08.24 | Teilnahmefrist 05.09.24 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen: a) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. c) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. d) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält. e) Erklärung, dass der Bewerber eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden abgeschlossen hat oder im Fall der Auftragserteilung abschließen wird, welche die im beigefügten Dokument Konzessionsbekanntmachung Ziff. 5.1.9.1 e), geforderten Mindestsummen abdeckt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragserteilung von allen für die Vergabe in Betracht kommenden Bietern innerhalb einer gesondert zu setzenden, angemessenen Frist Nachweise zur abgeschlossenen Haftpflichtversicherung und deren Beitragszahlung zu verlangen. f) Eigenerklärung, dass der Bewerber der Bundesnetzagentur die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG gemeldet hat bzw. im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich nachholt und dem Auftraggeber nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Meldung des Bewerbers gem. § 5 TKG in der aktuellen, von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Liste erbrachter Meldungen zu prüfen. g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden. h) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse der Bewerber durch Abrufen eines aktuellen Handelsregisterauszugs zu prüfen. Im Übrigen wird auf die weiteren Bekanntmachungsunerlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV). Von der Vorlage der Jahresabschlüsse kann abgesehen werden, soweit der Bewerber diese im Bundesanzeiger bereits veröffentlicht hat und hierauf verweist. Im Übrigen wird auf die weiteren Bekanntmachungsunerlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fachkunde: Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabitnetzes, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss vorgelegt werden für den Leistungsteil (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabit-Netzes, mit welchem, zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch je Endnutzer bereitgestellt werden. Es können darüber hinaus noch drei weitere Referenzen je geforderten Leistungsbestandteil benannt werden. Die Gesamtheit aller Referenzen soll dem Ausbauvolumen dieser Ausschreibung vergleichbar sein. Im Übrigen wird auf die weiteren Bekanntmachungsunerlagen verwiesen.
Zuschlagskriterien
Höhe des Zuschusses: Siehe Anlage 1a - Wertungskriterien und Gewichtung
Technisches Konzept: Siehe Anlage 1a - Wertungskriterien und Gewichtung
Produktpreise für Endnutzer: Siehe Anlage 1a - Wertungskriterien und Gewichtung
Servicekonzept: Siehe Anlage 1a - Wertungskriterien und Gewichtung
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