Zu erbringen sind alle Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 zu HOAI 2021) der Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen
sowie Energieberatung und Fördermittelakquise durch Energieeffizienz Experten für kommunale Nichtwohngebäude