Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung von ins Ausland entsandte/n Mitarbeiter/innen zu übernehmen sowie die notwendigen Einkommensteuererklärungen für entsandte Mitarbeiter/innen im Inland und dort, wo Einkommensteuererklärungen auch im Einsatzland benötigt werden, zu erstellen. Dazu kommt die fallweise Beratung der Arbeitgeber in sonstigen einkommensteuerlichen-, lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit internationalen Personaleinsätzen. Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in Bezug auf alle Länder zu erbringen, in denen die KfW-Gruppe Auslandsbüros unterhält (aktuell 85 Auslandsbüros weltweit, siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung).
Darüber hinaus verpflichtet er sich zur fachlichen Beratung und Unterstützung beifolgenden Themenfeldern:
• Internationale Dienstreisen
• EU-Registrierungspflichten
• Workation
• Grenzüberschreitendes Sozialversicherungsrecht
• Kindergeld (Deutschland)