Veröffentlichung 19.03.24 | Abgabefrist 30.04.24 | Öffnung 30.04.24 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zu Referenzen über die Errichtung von Sanitäranlagen: Eigenerklärung zu Referenzen über die Errichtung von Sanitäranlagen in den Jahren 2020 bis 2023. Es sind mindestens zwei Referenzobjekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 60.000 EUR (netto) einzureichen. Die Referenzen sollten Angaben zu Bauprojekt, Ausführungszeitraum, Auftragssumme (netto) und Angabe der vertraglichen Bindung sowie Ansprechpartner beinhalten. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Bestätigungen des in der jeweils eingereichten Referenz benannten Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu fordern.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2023 ggf. geschätzt).
Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vom Bieter ergänzend zu fordern.
Russland-Erklärung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023
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