Noch 32 Tage

Essenverpflegung 3 Kindertagesstätten und eine Grundschule der Gemeinde Eichwalde

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.06.2026
Angebotsfrist
22.07.2026
Die Gemeinde Eichwalde (derzeit 6.405 Einwohner, Stand 31.10.2025) ist Träger der nachfolgend benannten Einrichtungen und beabsichtigt, die Essensverpflegung (Lieferung von Frühstück, warmem Mittagessen und Vesper) für die 1. Kindertagesstätte "Pinoccio" 2. Kindertagesstätte "Haus der kleinen Strolche" 3. Kindertagesstätte "Villa Mosaik" sowie die Essensverpflegung mit warmem Mittagessen für die 4. "Humboldt-Grundschule" Eichwalde neu zu vergeben. Die Abnahmemengen (Angaben in Portionen) im Kalenderjahr 2025 betrugen bei: Frühstück Krippe/Kita: 24.422 Mittagessen Krippe/Kita: 47.069 Vesper Krippe/Kita: 41.472 Portionen Schulessen: 48.680 Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine garantierten Mindest- oder Höchstabnahmemengen dar. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Jedoch wird aufgrund konstanter Kinderzahlen mit einer vergleichbaren Größenordnung in den nächsten Jahren gerechnet. Geringfügige Schwankungen (+/-10-15 %) sind möglich. Die Vergabe der Essensverpflegung in den kommunalen Eichrichtungen soll als ein Los erfolgen. Als flächenkleinste Gemeinde im Landkreis Dahme Spreewald (Bundesland Brandenburg) befinden sich alle Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander. Die Essensverpflegung der "Humboldt- Grundschule" und der Kita "Villa Mosaik" erfolgt im gleichen Gebäudekomplex. Die Details der Leistung sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung dargestellt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.06.26
Abgabefrist
22.07.26
Öffnung
22.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Eichwalde, Deutschland
E-Mail
kontakt@vergabestelle-zes.de
Freischalten
Telefon
+49 33762753-597
Freischalten
Website
https://www.eichwalde.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Nachweis (soweit zutreffend) der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. Nachweis der Gewerbeanmeldung bei Personengesellschaften gem. § 44 VgV. (mittels Kopie einer dieser Bescheinigungen oder Präqualifikation nachzuweisen)

  • 2. Erklärung über den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gem. § 45 VgV einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages. (mittels Eigenerklärung -formlos- oder Präqualifikation nachzuweisen)

  • 3. Vorlage von mindesten 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren über die zu vergebende Leistung - Versorgung von Kindertagesstätten/Grundschulen mit der Herstellung und Belieferung von Verpflegung nach DGE - Standard bzw. gleichwertiger Leistungen (§46 VgV). Die Nachweise sollten mindestens folgenden Angaben enthalten

    • - Auftraggeber
    • - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Name und Telefonnummer
    • - Art der ausgeführten Leistung
    • - Auftragssumme
    • - Ausführungszeitraum. (mittels Eigenerklärung -formlos- oder Präqualifikation nachzuweisen)
  • 4. Nachweis über das Bestehen einer Risiko-/Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Höhe: 3 Mio. EUR für Personenschäden sowie nicht unter 2 Mio EUR bei sonstigen Sach- und Vermögensschäden (§ 45 VgV). (mittels Kopie der Bescheinigung oder Präqualifikation nachzuweisen)

  • 5. Zur Sicherstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. §46 VgV: - Mit dem Angebot bitten wir um Nachweise, dass in der Küche mindestens ein/e ausgebildete/r Koch/Köchin arbeitet und fachliche Kenntnisse und Erfahrungen bei der Zubereitung von Speisen für Kindertagesstätten und Grundschulen hat. (Nachweis erforderlich durch Vorlage Berufsabschluss / Gesellenbrief und Vorlage eines Erfahrungsnachweises Küche über mindestens einjährige Erfahrung des Kochs/Köchin bei der Zubereitung von Speisen für Kitas und Grundschulen) - Hinsichtlich der im Servicebereich der Kitas/Schule eingesetzten Personals dürfen keine Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§171, 174 bis 180, 180a, 181a, 182, 183 bis 184 f., 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt worden sind. Deshalb legt der Auftragnehmer für das in den Kindertagesstätten und Grundschulen eingesetzte Personal zzgl. Ersatzpersonal ein Führungszeugnis mit erweitertem Eintragungsumfang gemäß §§ 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. (Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses - nicht älter als drei Monate - und des aktuellen gültigen Gesundheitsausweises für das jeweilige Ausgabepersonal zzgl. des Ersatzpersonals des Auftragnehmers wird unmittelbar nach Auftragserteilung verlangt).

  • 6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (§ 46 VgV). Die Teile des Auftrags, welche das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (im Sinne des § 46 VgV), sind bereits im Angebot kenntlich zu machen. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern ist nach gesonderter Aufforderung auch die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe). Falls Ausschlussgründe vorliegen sollten, ist ebenfalls mit anzugeben, welche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB getroffen worden sind.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtpreis (P)

    • Zur Ermittlung des für die Preiswertung herangezogenen Gesamtpreises (P) werden die Einzelpreise für Frühstück/Mittag/Vesper abgefragt und anhand eines fiktiven Mengengerüstes - welches sich an den Verbrauchsrechnungen 2025 orientiert - durch Multiplikation (Menge x Einzelpreis) ermittelt. Durch Addition der Positionen zuzüglich der Umsatzsteuer ergibt sich der wertungsrelevante Gesamtpreis Brutto. Die Umrechnung des Preises in Wertungspunkte (P_punkte) erfolgt durch lineare Interpolation. Das preisgünstigste Angebot (P_min) erhält 100 Punkte. Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt im Verhältnis dazu nach der Formel: P_punkte = 100 x (P_min : P_angebot)
    • wobei: P_min der Gesamtpreis des günstigsten Angebots ist P_angebot der Gesamtpreis des jeweils zu wertenden Angebots und P_punkte die erreichte Punktzahl für das zu wertende Angebot - welche mit dem Faktor 0,4 gewichtet wird - darstellt. Die ermittelte Preispunkte (max. 100) werden mit dem Faktor 0,40 multipliziert. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Details der Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Ein Preisblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
  • Speisenqualität, Nachhaltigkeitskonzept, Frischegrad&Zubereitung, Warmhaltezeit, Qualitätsmanagement, Flexibilität&Stornofristen (Q)

    • Die Qualität (Q) setzt sich aus den Unterkriterien Speisenqualität, Nachhaltigkeitskonzept, Frischegrad&Zubereitung, Warmhaltezeit, Qualitätsmanagement, Flexibilität&Stornofristen zusammen, für welche eine Punktvergabe/Bewertung in weiteren Punkten (a-c) beschrieben ist. Übersicht Punktvergabe der Rohpunkte: 1. Speisenqualität mit nachfolgend beschriebenen Unterkriterien (max. 15 Rohpunkte): 1a) Hoher Gemüseanteil (Rohgewicht) im Hauptgericht (max. 5 P), wobei Gemüse definiert wird als Frischgemüse, Tiefkühlgemüse ohne Zusätze
    • Kartoffeln und Hülsenfrüchte zählen separat. >= 150g pro Portion (5 P), 120g bis <150g pro Portion (3 P) und <120g mit 0 P vergeben werden. 1b) Reduktion stark verarbeiteter Produkte (max. 5 P), wobei: 5 P = Vollständiger Verzicht auf hochverarbeitete Lebensmittel (z. B. keine Fertigsaucen und gepressten Fleischformprodukte). Es werden ausschließlich frische oder minimal verarbeitete Komponenten angeboten. 3 P = Weitgehender Verzicht
    • Einsatz von Convenience ist auf ein Minimum (z. B. nur bei Grundbrühen oder Tiefkühl-Backwaren) reduziert und im Angebot begründet. 1 P = Teilweiser Verzicht
    • konzeptionelle Ansätze zur Reduktion sind erkennbar, aber nicht durchgängig belegt. 0 P = Keine Angaben oder überwiegender Einsatz von Standard-Convenience-Produkten. 1c) Vollkornanteil (max. 5 P), wobei: 5 P = Übererfüllung der DGE-Standards (z.B. Vollkornanteil bei Sättigungsbeilagen >= 50%), 3 P = Vollständige Einhaltung der DGE-Mindeststandards (mind. 4x pro 20 Verpflegungstage sind Vollkornprodukte enthalten), 0 P = Einhaltung der DGE-Standards wird nicht oder nur lückenhaft zugesichert. 2. Nachhaltigkeitskonzept (max. 35 Rohpunkte): 2a) Ein Bio-Anteil von 5% ist gemäß Leistungsbeschreibung als Mindestmaß vorgegeben. Die Bewertung eines darüber hinausgehenden Bio-Anteils erfolgt auf Basis einer linearen Interpolation zwischen einem Bio-Anteil von > 5 % und 15 %. Ein Bio-Anteil von 15 % oder mehr erhält die volle Punktzahl von 15 Punkten. Werte zwischen > 5 % und < 15 % werden linear interpoliert (pro 1 % Steigerung des Bio-Anteils werden 1,5 Punkte vergeben). 2b) Logistik- und Frischekonzept (max. 10 P), wobei eine nachweisbare Logistikkette, bei der frische Komponenten (Obst, Gemüse, Backwaren) innerhalb von max. 24 Stunden vom Erzeuger oder Großhändler zum Leistungsort transportiert werden und lange Standzeiten vermieden werden, bewertet werden (eine regionale Herkunft wird nicht gefordert): 10 P: Transport innerhalb von max. 24 Stunden 5 P: Transport innerhalb von mehr als 24 Stunden bis 48 Stunden 0 P: Transport innerhalb von mehr als 48 Stunden. 2c) Abfallvermeidungskonzept (max. 10 P): 10 P = Exzellent = Detailliertes Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (z. B. durch Messsysteme für Rückläufe), konsequenter Einsatz von Mehrwegsystemen
    • Verzicht auf Einweg-Einzelverpackungen. 6 P = gut = Schlüssige Strategie zur Portionsanpassung und nachvollziehbare Maßnahmen zur Reduktion von Umverpackungen. 2 P = Basis = Allgemeine Darstellung von Entsorgungswegen
    • erfüllt lediglich Standardanforderungen mit spezifischer Vermeidungsstrategie 0 P = Keine Angaben oder lediglich Verweis auf gesetzliche Mindeststandard. 3. Frischegrad & Zubereitung (max. 15 P) - bewertet wird der Anteil frisch zubereiteter Komponenten: 15 P = Täglich frisch zubereitete Hauptkomponenten (Cook & Serve)
    • Verzicht auf industrielle Vorfertigung (z. B. eigenes Schälen/Schneiden von Gemüse). 0 P = Nein 10 P = Überwiegende Frischzubereitung
    • einzelne Komponenten (z. B. Beilagen) werden als hochwertige TK-Ware ohne Zusätze bezogen. 5 P = Grundanforderungen an Frische werden erfüllt, jedoch hoher Anteil an extern vorgefertigten Komponenten erkennbar. 0 P = Keine nachvollziehbaren Angaben zum Zubereitungsgrad. 4. Warmhaltezeit (max. 10 P): < 60 Min. (10 P) | 60 bis <90 Min. (7 P) | 90 - 120 Min. (4 P) | > 120 Min. (0 P) 5. Qualitätsmanagement (max. 15 P): Die Bewertung des eingereichten Qualitätssicherungskonzepts erfolgt anhand von vier gleich gewichteten Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wird separat mit bis zu 5 Punkten bewertet. Unterkriterien sind: 5a) Digitale Dokumentation (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 5b) Beschwerdemanagement (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 5c) Fortbildungskonzept (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 5d) Qualitätssteuerung über Kennzahlen (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt in zwei Schritten: - Addition der in den vier Unterkriterien erreichten Punkte (maximal 20 Punkte). - Multiplikation dieser Summe mit dem Gewichtungsfaktor 0,75, um die finale Wertungspunkt-zahl (maximal 15,00 Punkte) zu erhalten. Die kaufmännische Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 6. Flexibilität / Stornofristen (max. 10 P): Gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Zeitstufen (Kitas/Schule). 10 P = Exzellent = Maximale Flexibilität: Stornierungen sind bis zum Liefertag (8:30/9:00 Uhr) bzw. weniger als 6 Stunden vor Arbeitsende des Vortags kostenfrei möglich. 5 P = Gut = Mittlere Flexibilität: Einhaltung der Basis-Fristen (Vortag 12 Std. vor Ende bzw. 8:30 Uhr am Liefertag) ohne zusätzliche Kulanzspielräume. 0 P = Ungenügend = Starre Fristen: Stornierungen nur mit mehr als 24 Stunden Vorlauf möglich (entspricht minimal den Anforderungen der Einrichtungen). Die in einem dargestellten Konzept erreichten Rohpunkte (max.100) werden mit dem Faktor 0,45 multipliziert. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Weitere Details enthält die Leistungsbeschreibung.
  • Verpflichtendes Probeessen (E): Das Probeessen ist Bestandteil der Zuschlagswertung. Eine fehlende Teilnahme führt zum Ausschluss des Angebots. Die Bewertung erfolgt nach definierten Unterpunkten (z. B. Geschmack, Textur, Optik, Temperatur). Eine Bewertungskommission bestehend aus: - Vertreter des Trägers - Einrichtungsleitung - ggf. Elternvertretung dokumentiert die Einzelbewertungen schriftlich und nachvollziehbar. Die Kosten des Probeessens trägt der jeweilige Bieter. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die sensorische Bewertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben, die allen Bietern vorab bekannt sind. Das Probeessen wird dokumentiert und anhand folgender Kriterien bewertet: - Sensorische Qualität, wie Geschmack, Geruch, Textur, - Optik & kindgerechte Darreichung, - Temperatur & Konsistenz, - Übereinstimmung mit Speiseplan/DGE. Ausführungen zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Die für das Probeessen erreichten Punkte (max.100) werden mit dem Faktor 0,15 multipliziert. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Ein Protokoll zum Ablauf des Probeessens (Muster) ist beigefügt.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Meine Eignung prüfen

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
+ 4 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Mein Suchprofil erstellenKostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

Suchprofil erstellen