Veröffentlichung 29.01.24 | Teilnahmefrist 29.02.24 | Vertragsbeginn 01.05.24 |
Eignungskriterien
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist, — juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hiergegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation des Leistungserbringers der Dienstleistung. 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 3. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, §21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG, 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 5. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 6. ggf. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 7. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 8. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 9. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022"
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages)
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