Frist abgelaufen

Erweiterung Sportpark der Gemeinde Inning a. Ammersee, Los 1: Freianlagenplanung, Los 2: Planung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Los 3: Elektroanlagen und Lichtmaste für die Spielfeldbeleuchtung

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.01.2024
Angebotsfrist
Die Gemeinde Inning a. Ammersee plant die Erweiterung des bestehenden Sportparks Am Schorn und den Neubau einer benachbarten Schulsportanlage. Hierzu müssen bestehende Spielfelder des Sportparks verlegt und die Umwehrung erweitert werden. Für die Grundschule sind das Kunstrasenspielfeld mit Bahn neu zu errichten. Für mehrere Spielfelder sind Beleuchtungsanlagen erforderlich. Betreiber und Hauptnutzer des Sportparks ist der Sportverein. Der Betreiber und Nutzer der Schulsportanlage ist die Gemeinde Inning a. Ammersee. Das Gelände liegt am Rande eines Hanges. Hier wird Hangwasser zu berücksichtigen sein. Für das Vereinsheim gibt es Erweiterungsabsichten. Dieses soll jedoch im Zuge dieser Maßnahme nicht angegangen werden und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Der Neubau von Tennisplätzen muss zeitnah als erster Bauabschnitt realisiert werden.
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
29.01.24
Teilnahmefrist
29.02.24
Vertragsbeginn
01.05.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Inning am Ammersee, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
angela.bauer@inning.de
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Telefon
+49 814392137
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • Es werden Angaben gefordert zu: 1. Anzahl der technischen Fachkräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV , 2. Vorlage von Referenzen zur
    • Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages". Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist, — juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hiergegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber: Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation des Leistungserbringers der Dienstleistung. 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 3. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, §21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG, 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 5. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 6. ggf. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 7. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 8. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 9. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022"

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • 1. Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
    • 2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    • Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 1.500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages)

    • Mittel des Umsatzes der in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten Leistungen
    • gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
    • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern (Siehe Matrix
    • zur Wertung des Teilnahmeantrages): Durchschnittliche Beschäftigungsanzahl der Ingenieure in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 einschl. Inhaber

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