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Erweiterung Realschule Peißenberg inkl. Umbau im Bestand - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI

Projektbeschreibung An der Realschule Peißenberg soll ein in die Jahre gekommenes Interimsgebäude abgebrochen werden. Die dadurch entstehenden Fehlflächen sowie die zusätzlich durch gestiegene Schülerzahlen benötigten Flächen sollen durch einen Erweiterungsbau geschaffen werden. Die Realschule Peißenberg befindet sich auf einem Schulcampus gemeinsam mit der Josef-Zerhoch-Grundschule und der Josef-Zerhoch-Mittelschule. Die beiden letzteren genannten Schulen sind im Eigentum der Marktgemeinde Peißenberg. Im direkten Anschluss an die Schulen befinden sich noch die Wörth-Turnhalle, die Glückauf-Sporthalle, die Sportanlage des TSV Peißenberg und die Eishalle. Die Realschule Peißenberg besteht aus drei zusammengebauten Gebäudetrakten A, B und C aus den Jahren 1950 bis 1997. Im Trakt A, B und C und wurden in den vergangenen Jahren einige Fachräume saniert und es hat eine Brandschutzertüchtigung stattgefunden, bei der u.a. Brandschutzdecken und -türen eingebaut wurden. Als Leistungsphase 0 hat mittels Workshops mit Vertretern des Sachaufwandträgers und Lehrkräften die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts stattgefunden. Als Ergebnis steht der Wunsch nach einer modernen Unterrichtsform als Lernlandschaft, mit Clusterlösungen in unterschiedlicher Ausbildung für die Jahrgangsstufe 5 bis 8 und 9 bis 10. Nicht nur die Landkreis-Realschule hat einen Flächenbedarf, ebenso die Mittelschule der Marktgemeinde. In der LP 0 wurde als Lösung erarbeitet, dass die vier fehlenden Klassenzimmer (entspricht einem Cluster / Lernhaus) im Erweiterungsbau der Realschule integriert werden. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 8,9 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Anfang Dezember 2026, - Baubeginn: spätestens 1. Quartal 2028 - Fertigstellung / Nutzungsbeginn: spätestens Anfang 2029 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise)zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung, Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Teilnahmefrist
14.07.26
Vertragsbeginn
01.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Weilheim i. OB, Deutschland
E-Mail
zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de
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Telefon
+498816811783
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Website
https://www.weilheim-schongau.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt

    • 1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt:in zu tragen oder in Deutschland
    • entsprechend tätig zu werden, liegt vor.
    • 2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
    • Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
    • 3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der
    • die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
    • 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
    • 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
    • 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c
    • Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
    • 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach
    • den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
    • Unternehmen.
    • 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der
    • Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben.
    • Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine
    • entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen
    • (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
    • anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden,
    • gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt

    • Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
    • Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.

  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz (max. das zweifache des Auftragswerts) netto des Bewerbers für Leistungen der Objektplanung
    • Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • - Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte)
    • - Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ≥ 250.000 EUR/a (2,5 Punkte)
    • - Jahresmittel < 250.000 EUR/a (0 Punkte)
  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete
    • Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt
    • abgestuft:
    • - durchschnittlich ≥ 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte)
    • - durchschnittlich < 5 und ≥ 3 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
    • - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 7 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
    • Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen
    • hervorgeht. -Wichtung 90 %.
    • Referenzprojekte, welche vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Mindestanforderung: Das Referenzprojekt ist abgeschlossen!
    • Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen für die Referenzprojekte 1-3 erfüllt sein:
    • Referenz 1:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme eines Sonderbaus. → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schule (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, FOS/BOS, Berufsschule). → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 7,0 Mio. EUR brutto. → maximal 6 Punkte anteilig
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. → maximal 6 Punkte anteilig
    • Referenz 2:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schule (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, FOS/BOS, Berufsschule). → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben
    • Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, bei der moderne pädagogische Lehrkonzepte umgesetzt wurden. → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 7,0 Mio. EUR brutto. → maximal 6 Punkte anteilig
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. → maximal 6 Punkte anteilig
    • Referenz 3:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau- oder Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schule (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, FOS/BOS, Berufsschule). → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, die während dem laufenden Schulbetrieb durchgeführt wurde.. → wenn ja, werden 6 Punkte vergeben
    • wenn nein, werden 0 Punkte vergeben
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 1,2 Mio. EUR brutto. → maximal 6 Punkte anteilig
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. → maximal 6 Punkte anteilig
    • Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100
    • Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung
    • der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der
    • „Vergabeunterlagen III – Kriterienkatalog“ zu entnehmen

Zuschlagskriterien

  • Honorarangebot - Gewichtung 25%.

    • Honorarangebot - Gewichtung 25%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Bewertungsmethode kann der
    • Vergabeunterlage IV_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage IV_Einreichung Erstangebot entnommen werden.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%.

    • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der
    • Vergabeunterlage IV_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
    • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der
    • Vergabeunterlage IV_Einreichung Erstangebot entnommen werden.

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