Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung entsprechend der „Kommunalrichtlinie“ (siehe Technischer Annex Kommunalrichtlinie „1.11 Kommunale Wärmeplanung (Nummer 4.1.11 KRL)“).
Aufgabenstellung:
Grundlegende Aufgabenstellung ist die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans als Basis einer Strategie für die langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung des Gebietes der Kommune bis zum Jahr 2040. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und KWK auf. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das klimaneutrale Zielszenario 2040 zu entwickeln. Die genaue Ausgestaltung wird im technischen Annex der „Kommunalrichtlinie“ (1.11 Kommunale Wärmeplanung) sowie im beiliegenden Angebotsschreiben näher beschrieben.