Das zu errichtende Schulgebäude soll als vollwertige vierzügige Ersatzschule in vorgefertigter Holzbauweise als Modulbau bzw. Holzelementbau errichtet werden und die durchgängige Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleisten.
Es soll vom Auftragnehmer als Totalunternehmer schlüsselfertig, funktions-, betriebs- und bezugsbereit zum 30.06.2027 (Schuljahr 2027/2028) errichtet und übergeben werden.
Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche für die Errichtung erforderlichen Leistungen, einschließlich Planung, Genehmigungen, Bauausführung, Innenausbau, technische Gebäudeausrüstung, Außenanlagen, Baustelleneinrichtung, Qualitätskontrolle und Abnahme, soweit in der FLB beschrieben.
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