Auftragsgegenstand ist bezogen auf Restabfälle (Los 1 und Los 2) ab dem 01.01.2027 jeweils die - Übernahme von Abfällen an mindestens einer vom Auftragnehmer während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Über-nahmestelle, (Vor-)Behandlungsanlage oder Entsorgungsanlage, - Verwiegung (mit Dokumentation) der übernommenen Abfälle, - ggfs. Nachtransport (einschl. Anlieferung an ggfs. (einer) Entsorgungsanla-ge(n)) sowie - ggfs. (Vor-)Behandlung und (endgültige) Entsorgung der Abfälle. Die Anlieferung der Abfallmenge wird durch den Auftraggeber organisiert und ist nicht Teil des Auftragsgegenstandes.