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Dynamisches Beschaffungssystem Planungsleistungen Prüfung, Optimierung und Dekarbonisierung von Wärmeversorgungsanlagen (VOEK 127-25)

Die AG verwaltet bundesweit diverse Wohn- und Dienstliegenschaften. Mit der Verordnung zur Sicherstellung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen kurz EnSimiMaV hatte die Bundesregierung beabsichtigt, Gebäudeeigentümer dazu zu verpflichten, technische Optimierungen zur Energieeinsparung an ihren Heizungsanlagen in Form von einem hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dieser hydr. Abgleich, Optimierung der Wärmeversorgungsanlage, Prüfung Dekarbonisierung, Einsatz Wärmepumpe, soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungsverfahrens erfolgen. Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die AG wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints im Rahmen eines dyn. Verfahrens vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Planungsbüros ermöglicht werden, die Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung umfasst Planungsleistungen, die zur Planung, Beratung, Ausschreibung, Bauleitung/Bauüberwachung sowie für die spätere Umsetzung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 55 HOAI erforderlich sind. Der Leistungsschwerpunkt liegt auf Planungsleistungen in den KG 420 (421 - 423), der Auftrag umfasst dabei alle weiteren Planungsleistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen, angelehnt an § 55 HOAI, für den hydraulischen Abgleich zu erbringen: • Bestandsaufnahme aller Raumheizflächen einer Liegenschaft durch tabellarische Dokumentation folgender Merkmale: Art der Verbraucher (Fußboden-, Decken- Wandheizung, Heizkörper usw.), Angabe Fabrikat, Typ, Anzahl der Heizkreise, Rippen oder Platten, nutzungsspezifische Besonderheiten, Raumzuordnung, Position, Wärmeleistung in Watt • Erstellen von Grundrisszeichnungen sowie Strangschema, falls diese nicht vorliegen • Fachplanungsleistungen KG 421 bis 423 • Ausführungsplanung • Heizlast- und Rohrnetzberechnung mit Berechnungssoftware • Planung der Wärmeerzeugungsanlagen nach der AMEV-Empfehlung „Wärmeversorgungsanlagen 2021“, der DIN EN 12831 sowie der ASR 3.4 in der jeweils gültigen Fassung • Erstellung von Termin- und Ablaufplänen für die Umsetzung der Baumaßnahmen • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe • Objekt- und Bauüberwachung Im Zusammenhang damit sind flankierend z.B. auch folgende Planungsleistungen von Randbereichen / Nebenleistungen insbesondere in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung. Die Leistungen sind grundsätzlich im Dokument Leistungsverzeichnis dargestellt, im weiteren Stadium behält sich die Auftraggeberin vor, den Leistungsumfang zu spezifizieren. Dabei wird die Planung in einzelne Planungsphasen strukturiert (siehe Leistungsverzeichnis, dort a.E. Übersicht differenzierter Planungsleistungen). Einige Leistungen müssen stets erbracht werden, die Erbringung bzw. der jeweilige Umfang der Bedarfs- und Alternativpositionen wird durch die AG auf Grundlage von Entscheidungsvorlagen getroffen. Abhängig von den getroffenen Entscheidungen kann es dazu führen, dass ein partieller oder sogar ein großflächiger Raumheizflächentausch zu planen ist, wobei dieser für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs zu berücksichtigen ist. Für den Fall des Raumheizflächentausches ist eine weitere Entscheidung hinsichtlich der Planung der AG vorgesehen. Sollte ein Austausch der Raumheizflächen gefordert sein, sind auch die entsprechenden Bedarfspositionen zu erbringen. Die AG wird ihren jeweiligen Leistungsbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt geeigneten Planungsbüros (Bewerberpool) kommunizieren. Dabei sind die Sprints nach den Komplexitätsgraden „Basisprojekte“ und „komplexe Projekte“ aufgeteilt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.04.26
Teilnahmefrist
31.12.30

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
verdingung@bundesimmobilien.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Leistungserbringungskonzept Der Bewerber hat ein Leistungserbringungskonzept auf maximal 10 Seiten vorzulegen. Hierbei soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden

    • a) Organisatorisch:
    • aa) Eine Unternehmensdarstellung in der dargelegt wird, wie die internen Zuständigkeiten insbesondere bzgl. Planung, Beratung, Ausschreibung und Bauleitung verteilt sind. Konkret, welche Personen schwerpunktmäßig mit Planungen in der KG 420 und 440 betraut sind. Soweit vorgesehen/bei entsprechendem Auftragsumfang erforderlich, ist auch ein beispielhaftes Planungsteam vorzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die konkrete Größe des Teams oder die Anzahl einzusetzenden Personen an den variablen Auftragsumfang des Leistungssprints anzupassen ist. Letztere werden je nach Liegenschaft und Entscheidung der Auftraggeberin einen geringen, mittleren oder großen Planungsaufwand erfordern.
    • bb) In der Darstellung soll auch auf das Bedürfnis eines Einsatzes von Unterauftragnehmern eingegangen und dargelegt werden, ob und wenn ja welche Unterauftragnehmer vorgesehen sind und welche Aufgaben diese übernehmen sollen. Das Gleiche gilt im Falle der Bildung einer Bewerber-gemeinschaft für die jeweils einzelnen Mitglieder.
    • cc) Auflistung der Regionen, in denen die Leistungen erbracht werden können. Ggf. Darlegung, inwiefern das Planungsteam bei überregionalen Tätigkeiten modifiziert werden muss, um die vorgesehenen Aufgaben (insbesondere Bauüberwachung) effektiv und qualitätsgerecht zu erfüllen.
    • b) Inhaltlich:
    • Die inhaltliche Darstellung hat sich strukturell an dem Leistungsverzeichnis und der Übersicht differenzierter Planungsleistungen zu orientieren und ist entsprechend der einzelnen LV-Positionen mit folgenden Schwerpunkten aufzubauen:
    • aa) Erbringung Planungsleistungen
    • (1) Darstellung der Arbeitsabläufe, um die jeweiligen Planungsleistungen und Zwischenschritte möglichst effizient und unter Beteiligung der Auftraggeberin, erbringen zu können.
    • (2) Wie werden Planungsleistungen erbracht und Synergieeffekte genutzt, um effiziente und schlanke Prozesse zu gewährleisten?
    • bb) Mitwirkung bei einem wettbewerbsorientierten, diskriminierungsfreien Vergabeverfahren für die Bauleistungen
    • (1) Wie bringt sich der Bewerber bereits im Planungsprozess in die Vergabevorbereitung ein, um die spätere Vergabebegleitung nahtlos beginnen zu können?
    • (2) Wie wird zu einer Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Angebote beigetragen?
    • cc) Objekt- und Bauüberwachung, Abnahme und Dokumentation
    • (1) Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Objekt- und Bauüberwachung vorgesehen, um das ausführende Unternehmen bestmöglich zu führen und zu kontrollieren?
    • (2) Wie stellt sich die Vorgehensweise für eine strukturierte Abnahme dar. Gibt es erprobte Abläufe oder Software, die bspw. zu einer Qualitätssicherung hinsichtlich der Fotodoku-entation oder dem Mängelmanagement beitragen?
    • (3) Wie wird eine ausreichende und gleichzeitig pragmatische Dokumentation sichergestellt?
    • Das Leistungserbringungskonzept wird im Rahmen des Beurteilungsspielraum herangezogen, um die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu prognostizieren.
    • Projektsprache
    • Der Bewerber hat zu versichern, dass die Projektsprache Deutsch ist und Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
  • Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.

    • Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland
    • Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter eine entsprechende Erklärung in der Anlage 1 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ abzugeben, dass
    • – unser Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und wir – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzen
    • – an unserem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist.
    • – unser Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt.
    • – wir für die Ausführung des Auftrags nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch nehmen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
    • – wir nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch nehmen, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt.
    • – Sollten sich unsere Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, werden wir dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung, dass – keine Person, die unserem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i.S.d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten

    • Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel.
    • – unser Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
    • – unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
    • – unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
    • – unser Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat.
    • – unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
    • – unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde.
    • – unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
    • – unser Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
    • – unser Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
    • – unser Unternehmen bis zum heutigen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
    • – unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat.
    • – unser Unternehmen nicht
    • a) versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger
    • Weise zu beeinflussen,
    • b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
    • Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
    • c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
    • Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggeberin erheblich beeinflussen
    • könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
    • – keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vorliegen, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – Sollten sich unsere Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, werden wir dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.

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