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Durchführung des Schleusenbetriebsdienstes an den Schleusen: Trotha, Böllberg und Meuschau für die Saison 2026

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.05.2026
Angebotsfrist
16.06.2026
Als allgemein-wesentliche Schwerpunkte der Leistungserbringung sind exemplarisch zu benennen: a) Mit zeitlichem und organisatorischem Vorlauf vor Beginn der Leistungserbringung im engeren Sinne, planmäßig vom 29. Juni 2026 bis 1. Juli 2026, erfolgt im Außenbezirk 11 (Merseburg) sowie an den Leistungsorten eine ausführliche Unterweisung zur Leistungserbringung zu standortspezifischen Besonderheiten, Aufgaben- bzw. Zuständigkeitsabgrenzungen und dergleichen. b) Abwicklung des allgemeinen Schleusenbetriebes und Bedienung der Anlagen. Zu beachten ist hierbei: Vor dem Schleusenvorgang ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß festgemacht ist und während des gesam-ten Vorgangs zuverlässig gesichert bleibt. Das Sichern des Fahrzeugs hat eigenverantwortlich zu erfolgen; ein Eingreifen des Betriebspersonals ist nicht zulässig. c) Jeglichen betriebsfremden Personen ohne tatsächlichen fachlichsachlichen Bezug zum Betrieb der Schleuse bzw. der Leistungserbringung ist der Aufenthalt auf der Liegenschaft oder eine sonst wie geartete Beeinflussung oder Möglichkeit dazu, zu verwehren. Weiteres hierzu bestimmt die BETRIEBSORDNUNG FÜR FREMDFIRMEN BEI ARBEITEN AUF BETRIEBSGELÄNDE DER WSV / WSA ELBE der Vergabe- und Vertragsunterlagen. d) Fach- und sachgerechtes Führen der Verkehrs- und Betriebstagebücher e) Information und Anweisung der Verkehrsteilnehmer, insbeson-dere bei Informationen zu Gefahren oder Behinderungen des Schiffsverkehrs f) Ergreifen geeigneter Maßnahmen in Gefahren- sowie Störungs- und/oder Havariesituationen (technische Unregelmäßigkeiten, Anfahrungen u.dgl.). Dafür ist die örtliche Betriebsanweisung zu beachten und dem Dienstpersonal der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung unbedingt Folge zu leisten. g) Information des Auftraggebers, Unterstützung und Zusammenwirken mit Rettungs- und Hilfskräften, Sofort- und Erste-Hilfe-Maßnahmen. h) Durchgängige Erreichbarkeit des auf der Anlage befindlichen Personals (Bereitstellung mobile Kommunikationsmittel durch den AG).
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.05.26
Fragenfrist
16.06.26
Abgabefrist
16.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe in Text- oder Schriftform, dass das für den Einsatz vorgesehene Personal keine einschlägigen Vorstrafen aufweist. Im Auftragsfall ist der Nachweis mittels Behörd-lichen erweitertes Führungszeugnis oder Europäisches Führungs-zeugnis für das einzusetzende Personal vom zukünftigen Auftrag-nehmer zu erbringen. - Gesundheitliche und körperliche Eignung

    • Nachweis der Arbeitsmedizinischen G25-Untersuchung (oder Unter-suchungsnachweis gleichwertiger Art, der Nachweis einer Gleichwertigkeit ist mit vorzulegen) mit Gültigkeitsdauer mindestens bis zum 16. Oktober 2026
    • Nachweis ist mit Angebotsabgabe der Verga-bestelle vorzulegen.
    • - Nachweis Ersthelfer, nicht älter als 2 Jahre bis zum Ablauf des 16. Oktober 2026
    • mit Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Nachweis als Eigenerklärung in Text- oder Schriftform möglich, ein gleichwer-tiger Nachweis ist möglich, der Nachweis einer Gleichwertigkeit ist mit vorzulegen. Im Auftragsfall ist der Nachweis für das einzuset-zende Personal vom zukünftigen Auftragnehmer zu erbringen.
    • - Nachweis der Schwimmfertigkeit, mindestens und vergleichbar den Anforderungen des Deutschen Sportabzeichens in Bronze zum Nachweis der Schwimmfertigkeit, oder gleichwertiger Art.
    • Mit der Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Nachweis als Eigenerklä-rung in Text- oder Schriftform möglich. Im Auftragsfall ist der Nach-weis für das einzusetzende Personal vom zukünftigen Auftragnehmer zu erbringen.
    • - Für die Erfüllung des Dienstes sind hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich, mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung er-forderlich ist.
    • Der Nachweis kann durch geeignete Unterlagen, insbesondere an-erkannte Sprachzertifikate oder gleichwertige Nachweise, geführt werden. Die Gleichwertigkeit ist darzulegen. Mit der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung in Text- oder Schriftform zunächst aus-reichend. Im Auftragsfall ist der Nachweis für das einzusetzende Personal vom zukünftigen Auftragnehmer zu erbringen.
    • - Nachweis der Kenntnis der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, mindestens müssen folgende Kenntnisse bzw. Kenntniselemente abrufbar und anwendbar gefestigt vorliegen:
    • § 6.28 Durchfahren der Schleusen
    • § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
    • § 6.29 Reihenfolge der Schleusungen
    • Mit der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung in Text- oder Schriftform über die erforderlichen Kenntnisse des einzusetzenden Personals zunächst ausreichend. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Kenntnis der Inhalte nachzuweisen bzw. zu belegen.

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Eignungskriterien89 KB16 Seiten
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