Für einen reibungslosen Ablauf des Betriebes sind regelmäßige Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel und
Anlagen wichtig, da diese ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr sind. Dies spiegeln auch die
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen wieder.
Grundlage für die Prüfung ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Verordnung über die
Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten. Die Prüfung umfasst die
elektrischen Anlagen, die Sicherheitsbeleuchtung sowie die Sicherheitsstromversorgung.
Das Ziel ist, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und eventuelle Anlagenfehler rechtzeitig zu erkennen und
den sicheren Zustand der Anlagen zu belegen. Wiederholungsprüfungen umfassen eine Besichtigung,
Erprobung und Messung.
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