Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linien 591, 592 und 595 im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den Ennepe-Ruhr-Kreis vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen
Es ist Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis
- im eigenen Namen für die Finanzierung, und
- im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung
zuständig ist und handelt.
Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu den ihm angehörenden Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung.
Von der beabsichtigten Direktvergabe sind die Linien 591,592 und 595 erfasst.
Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
"Anforderungen an die Leistungserbringung Linien 591, 592 und 595" enthalten, welches unter
https://www.enkreis.de/politik-verwaltung/verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen/direktvergaben-eu-verordnung-13702005
abrufbar ist.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts,
Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.