Frist abgelaufen

Digitalisierung von Bauakten

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.06.2024
Angebotsfrist
18.07.2024
Die Stadt Frechen sucht einen Dienstleister, der im Rahmen der Digitalisierung kommunaler Prozesse die aus unterschiedlichen Zeitpochen stammenden papierbasierten Bauakten aus dem Bauarchiv der Stadt Frechen innerhalb der nächsten vier Jahren TR-RESISCAN konform in eigenen Räumlichkeiten scannt und die Papierakten nach der Digitalisierung wieder zusammenfasst und kennzeichnet. Außerdem soll der Dienstleister die Abholung und den Rücktransport der Akten übernehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.06.24
Fragenfrist
03.07.24
Abgabefrist
18.07.24
Öffnung
18.07.24
Vertragsbeginn
01.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Frechen, Deutschland
E-Mail
vergaben@stadt-frechen.de
Freischalten
Telefon
+49 2234501-1391
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenzen: Mindestens 2 Referenzen des Unternehmens zur TR-RESISCAN konformen Verarbeitung von Akten mit Plänen A-3 bis A-0 mit einem Auftragsvolumen von mindestens 80.000,- Euro netto, bei denen die Leistungen nach 2018 abgeschlossen wurden, Formblatt 8

  • Konzept: Konzept des Bieters zur Vertragsdurchführung. Mindestanforderung: Die unter Ziffer 9.2 (a) und 9.2 (b) der Aufforderung Angebotsabgabe beschriebenen Konzeptinhalte fließen in die Bewertung der Angebote ein. Sollte eines der Unterkriterien des Personaleinsatzkonzeptes oder das Qualitätssicherungskonzept bei der Angebotswertung mit weniger als zwei Punkten bewertet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.

  • Eintrag Berufs- /Handelsregister

    Falls gegeben: Nachweis über den Eintrag ins Berufs-/Handelsregister (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);

  • Nachweis Anerkennung als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gem. § 225 IX

    Falls gegeben: Nachweis über die Anerkennung als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gem. § 225 SGB IX durch Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eides-stattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus;

  • Nachweis über Anerkennung als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX: Falls gegeben: Nachweis über Anerkennung als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX durch Vorlage des ersten Förderbescheides des Integrationsamtes und eine schriftliche Bestätigung des Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf. Bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- o-der Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Inklusionsbetrieb hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.

  • Eigenerklärung Ausschlussgründe §§123/124 GWB

    Formblatt 5 ist auszufüllen. (bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Bei Eignungsleihe für alle eignungsleihenden Unternehmen, die Formblatt 4 nicht abgegeben haben);

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 1,5 fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.

  • Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen: Bei dem Bieter handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gem. § 225 SGB IX oder einen anerkannten Inklusionsbetrieb gem. § 215 Abs. 1 SGB IX.

  • Personaleinsatzkonzept: Personaleinsatzkonzept 1. Zusammensetzung des Projektteams und Aufgabenverteilung Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an Schulnoten. Für jedes der folgenden Unterkriterien wird eine Schulnote 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. 5% 2. Kompetenz der Mitglieder des Projektteams Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an Schulnoten. Für jedes der folgenden Unterkriterien wird eine Schulnote 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. 10% Mindestanforderung: Sollte eines der Unterkriterien bei der Angebotswertung mit weniger als zwei Punkten bewertet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.

  • Qualitätssicherstellungskonzept: Qualitätssicherstellungskonzept Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an Schulnoten. Für jedes der folgenden Unterkriterien wird eine Schulnote 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. Mindestanforderung: Sollte eines der Unterkriterien bei der Angebotswertung mit weniger als zwei Punkten bewertet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.

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Präsentation37 KB32 Seiten
Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
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