Veröffentlichung 18.06.24 | Fragenfrist 03.07.24 | Abgabefrist 18.07.24 | Öffnung 18.07.24 | Vertragsbeginn 01.10.24 |
Eignungskriterien
Eintrag Berufs- /Handelsregister
Falls gegeben: Nachweis über den Eintrag ins Berufs-/Handelsregister (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
Nachweis Anerkennung als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gem. § 225 IX
Falls gegeben: Nachweis über die Anerkennung als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gem. § 225 SGB IX durch Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eides-stattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus;
Nachweis über Anerkennung als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX: Falls gegeben: Nachweis über Anerkennung als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX durch Vorlage des ersten Förderbescheides des Integrationsamtes und eine schriftliche Bestätigung des Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf. Bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- o-der Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Inklusionsbetrieb hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Eigenerklärung Ausschlussgründe §§123/124 GWB
Formblatt 5 ist auszufüllen. (bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Bei Eignungsleihe für alle eignungsleihenden Unternehmen, die Formblatt 4 nicht abgegeben haben);
Eigenerklärung Rußlandsanktionen: Formblatt 6 ist auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungs-summen von mindestens 1.500.000,- Euro pro Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechenden Deckungssummen abgeschlossen wird, Formblatt 7.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 1,5 fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen: Bei dem Bieter handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gem. § 225 SGB IX oder einen anerkannten Inklusionsbetrieb gem. § 215 Abs. 1 SGB IX.
Personaleinsatzkonzept: Personaleinsatzkonzept 1. Zusammensetzung des Projektteams und Aufgabenverteilung Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an Schulnoten. Für jedes der folgenden Unterkriterien wird eine Schulnote 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. 5% 2. Kompetenz der Mitglieder des Projektteams Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an Schulnoten. Für jedes der folgenden Unterkriterien wird eine Schulnote 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. 10% Mindestanforderung: Sollte eines der Unterkriterien bei der Angebotswertung mit weniger als zwei Punkten bewertet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
Qualitätssicherstellungskonzept: Qualitätssicherstellungskonzept Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an Schulnoten. Für jedes der folgenden Unterkriterien wird eine Schulnote 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. Mindestanforderung: Sollte eines der Unterkriterien bei der Angebotswertung mit weniger als zwei Punkten bewertet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
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