Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.