Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße 2, 90393 München – nachfolgend kurz „Dependance“ genannt. In der Dependance werden Asylsuchende für die Dauer von in der Regel 6 bis 18 Monate untergebracht und versorgt.
Der AG beauftragt den Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf.
Die Dependance umfasst Zimmer, in denen Asylbewerber untergebracht werden können sowie dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. In der Dependance können bis zu 500 Personen untergebracht werden.