Die Mobil Krankenkasse (MKK) (ca. 965.000 Versicherte) beabsichtigt einen Vertrag zur primär ambulanten Versorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen bundesweit abzuschließen. Der Vertrag soll auf Grundlage § 140a SGB V basieren und hat zum Ziel eine einheitliche zentrale Versorgungssteuerung mit additiven Managementaufgaben im Rahmen einer qualitativ hochwertigen wohnortnahen Versorgung sicher zu stellen.
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