Frist abgelaufen

Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Pastow und Teterow im Landkreis Rostock

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Auftraggeber

Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
14. Juli 2025
Veröffentlichungsdatum
26. Mai 2025

Beschreibung

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zehn Wertstoffhöfe, auf welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar aus anderen Herkunftsbereichen angenommen und für den Transport zu den entsprechenden Verwertungsanlagen gesammelt werden. Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Pastow (Los 1) und Teterow (Los 2). Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe des Landkreises Rostock. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen.

Lose (2)

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