Die Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen Betreuung (Aufgaben nach § 3 ASiG), der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Aufgaben nach § 6 ASiG) und der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten für die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW Dresden) ist Umfang des zu beauftragenden Rahmenvertrags.