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Bestandsvermessung der Brudermühlbrücke über die Isar

Auftraggeber
Veröffentlicht
27.05.2026
Angebotsfrist
16.06.2026
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Landeshauptstadt München Bestandsvermessung – Generalinstandsetzung Brudermühlbrücke Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bestandsvermessung der Brudermühlbrücke im Zuge der Generalinstandsetzung. Die Leistung umfasst die vollständige Vermessung aller Teilbauwerke der Brücke über die Isar einschließlich des Bauwerksumfelds in einem Radius von ca. 100 m. Vorgesehen sind die Einrichtung und Einmessung eines geodätischen Festpunktfelds, die Durchführung eines 3D-Laserscans sowie die Auswertung der Vermessungsdaten. Auf dieser Grundlage sind die erforderlichen Bestands- und Planunterlagen zu erstellen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
27.05.26
Fragenfrist
10.06.26
Abgabefrist
16.06.26
Öffnung
16.06.26
Vertragsbeginn
03.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
Freischalten
Telefon
Website
https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/baureferat.html
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen/Vermessung/Geodäsie/Geoinformation oder gleichwertig zu erbringen.
    • --
    • Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
    • a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
    • b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
  • Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.

  • Es sind geeignete Referenzen (min. 1 Referenz) über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2021-Ende der Angebotsfrist) erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht. Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können berücksichtigt werden, wenn der wesentliche Teil der Leistungen (min. 75 Prozent) bereits erbracht worden ist. In diesem Fall ist aufzulisten, welche Leistungen bereits zu welchem Grad (Leistungsstand) erbracht wurden und welche noch zu erbringen sind. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt

    • - Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
    • - Beträge (Kosten)
    • - Daten (Erbringungszeitraum)
    • - Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentl. oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
    • ---
    • Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Eine Leistung gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistung kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
    • ---
    • Eine Referenz kann aus max. 3 Referenzprojekten bestehen. Werden pro Referenz mehr als 3 Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten 3 berücksichtigt. Ergänzend zu Nr. 1 (Nr.1.1 bis 1.3) der Liste geeigneter Referenzen: Die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen sind anhand eines oder mehrerer (max. drei) Referenzprojekte nachzuweisen, wobei die Mindestanforderungen 1. -2. durch jedes der Referenzprojekte erfüllt werden müssen. Zu Nr. 1 der Liste geeigneter Referenzen
    • 1. Selbst erbrachte Leistung: Durchführung einer Bestandsvermessung eines Brückenbauwerks
    • 2. Abschluss der Leistungen einer Bestandsvermessung in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2021 bis 2026)
    • 3. Selbst erbrachte Leistung: Durchführung einer Bestandsvermessung eines innerörtlichen Brückenbauwerks mit einer Gesamtspannweite von mind. 50 m
    • 4. Selbst erbrachte Leistung: Durchführung einer Bestandsvermessung eines Brückenbauwerks mit einer Gesamtspannweite von mindestens 50 m unter besonderen Zugangs- und Randbedingungen. Als solche gelten Bauwerke über Gewässer oder vergleichbare Situationen mit erschwerter Zugänglichkeit (z. B. Aufnahme der Bauwerksuntersicht vom Wasser aus oder Vermessungsarbeiten an in Betrieb befindlichen Kreuzungsbauwerken). Die Vergleichbarkeit ist darzustellen.
    • 5. Selbst erbrachte Leistung: Ausführung von Vermessungsleistungen an einem innerörtlichen Brückenbauwerk unter laufendem Verkehr (z.B. motorisierter Individualverkehr, Fuß- und Radverkehr).
    • 6. Leistungsbestandteil: Durchführung von terrestrischem Laserscanning an einem Ingenieurbauwerk
    • 7. Leistungsbestandteil: Durchführung einer georeferenzierten Punktwolkenverarbeitung (ETRS89 / DHHN2016)
    • 8. Leistungsbestandteil: Erstellung von Grundriss , Längs- und Querschnittsplänen einer Straßenbrücke aus Punktwolken
    • ----
    • Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen.

Zuschlagskriterien

  • Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

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