Frist abgelaufen

Beschaffung von Hausmeisterleistungen für Wohn- und Apartmentgebäude

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.03.2026
Angebotsfrist
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH schreibt die Hausmeisterdienstleistungen für ihren Apartmentbestand mit derzeit rund 12.000 verwalteten Einheiten sowie einen kleineren Anteil von etwa 1.000 unmöblierten Wohnungen neu aus. Gegenstand der Leistung ist die laufende Bewirtschaftungsunterstützung der überwiegend für Beschäftigte des Landes Berlin und Studierende genutzten Apartmenthäuser, einschließlich der sukzessiven Einbeziehung neu fertiggestellter Neubauprojekte während der Vertragslaufzeit.
Vergabeunterlagen
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
17.03.26
Fragenfrist
07.04.26
Teilnahmefrist
14.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
vergabe@berlinovo.de
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Telefon
+4930254410
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen

    • a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
    • b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
    • c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
    • auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
    • Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
    • Die Berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    • Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
  • Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) / Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) /Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) / Hauswart/Hausmeister (Hauswart / Hausmeister in der Wohnform Apartments (möbliert) für Seniorenwohnen, Hauptstadtwohnen, studierenden Wohnen und Beschäftigtenwohnen. Mehrfachnennungen sind zulässig.) (Vollzeitäquivalente))

  • Erklärung des Bewerbers zu seinen Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose).

  • Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt

    • • Vergleichbare Leistungen (am Maßstab von Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) in Apartmenthäusern
    • • Bezeichnung und Anschrift des Objekts
    • • Objektgröße muss mindestens eine Anzahl von 80 Apartmenteinheiten aufweisen
    • • Vertragsende nicht vor 2020
    • • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners (Abteilung) beim AG
    • Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
    • Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen).
    • Als mit Apartmenteinheiten vergleichbar versteht die Berlinovo Leistungen für:
    • • möblierte Apartments
    • • möblierte Studentenapartments
    • • Seniorenapartments
    • • Hotels
    • Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
    • • 7 Punkte = Wertungsfähige Referenz
    • • 13 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
    • Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
    • • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte)
    • • Anzahl Apartments im Referenzobjekt
    • o qm BGF 200 (2 Punkte)
    • o qm BGF 350 (4 Punkte)
    • • Spielplatz betreut (1 Punkt)
    • • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt)
    • • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt)
    • • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt)
    • • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt)
    • • Abnahmen und Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (2 Punkte)
    • Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
    • Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
    • • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
    • • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
    • Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.

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