Das Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz des Oberbergischen Kreises beschafft fünf Kommandowagen für den Katastrophenschutz. Die Beschaffung orientiert sich an den in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Standards und Normen und muss diesen entsprechen. Der Fahrzeughersteller ist Auftragnehmer und wird als Generalunternehmer gesehen.
Alle Einbauten, die von anderen Firmen (Subunternehmen) getätigt werden sollen, müssen mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber bekannt gegeben werden.
Eine aktuelle Zertifizierung aller ist bei Gebotsabgabe mit einzureichen.
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