Fragenfrist 20.05.26 | Veröffentlichung 22.05.26 | Abgabefrist 22.06.26 | Vertragsbeginn 07.07.26 |
Eignungskriterien
L 124 Eigenerklärung zur Eignung: Bei den mit + (Plus) gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle festzulegt, ob und ggf. inwieweit der darin beschriebene Eignungsnachweis verlangt wird. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt: - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in EUR, - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, - Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Angaben zur Zuverlässigkeit, - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Eigenerklärung zum ThürVgG für sonstige Auftraggeber: Mit der Abgabe des Angebotes muss eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Es können nur Angebote gewertet werden, denen eine solche Eigenerklärung, unterschrieben und datiert, beigefügt ist.
Eigenerklärung Informationen zum Bieter: Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentiche Auftraggeber verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen bestimmte Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Angaben zu machen und mit dem Angebot einzureichen.
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