Veröffentlichung 09.06.26 | Abgabefrist 09.07.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaats nachzuweisen, in dem er niedergelassen ist. Die Angabe der HRB-/HRA-Nummer und des Registergerichts ist erforderlich. Sofern aufgrund der Rechtsform keine Eintragungspflicht besteht (z. B. GbR, Einzelunternehmer), ist ein gleichwertiger alternativer Nachweis vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Partnerschaftsregister o. ä.). Art des Nachweises
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeiten verfügen, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Mindestanforderung
Nachzuweisen sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren im Bereich elektronische Schließanlagen / Zutrittskontrollsysteme, die sämtliche folgenden Kriterien erfüllen
Zuschlagskriterien
Qualität
Preis
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