Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Dies können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der sehr marktfernen Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung gerichtet sind. Die Teilnehmer sind vom Auftraggeber zugewiesene erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II. Es handelt sich hierbei um Menschen mit einer Behinderung bzw. körperlichen Beeinträchtigungen, die grundsätzlich in der Lage sind, von Ihren Voraussetzungen und ihrer Ausgangslage her mindestens eine betriebliche Erprobung bei Arbeitgebern zu absolvieren.
Lose (1)
Interessiert an dieser Ausschreibung?
Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.