Frist abgelaufen

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kranenburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.11.2024
Angebotsfrist
10.01.2025
Die Gemeinde Kranenburg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" beantragt; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents heruntergeladen werden können.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
22.11.24
Abgabefrist
10.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Kranenburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
E-Mail
norbert.jansen@kranenburg.de
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Telefon
+49 28267912
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Website
https://www.kranenburg.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Bewerber-/ Bietergemeinschaft" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
    • Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
    • - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber-bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
    • - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
    • - Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).
    • - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Bei-träge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.
    • - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen.
    • Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents zum Download zur Verfügung.
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    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen anzugeben.
    • - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

Zuschlagskriterien

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

    • Die Bewertung der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 9) wird an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke gemessen. Derjenige, der wertmäßig die doppelte Wirtschaftlichkeitslücke (und mehr) des niedrigsten Bieters anbietet, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird prozentual ins Verhältnis gesetzt (lineare Interpolation). Es entfällt also auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (in Formel und Tabelle „WL“) die Maximalpunktzahl von 45 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von dieser Maximalpunktzahl (45 Punkte) eine Differenzpunktzahl abgezogen (Punktabzug), die ihrer prozentualen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Folgende Berechnungsformeln werden angewandt:
    • Abweichung [in %]=(Wirtschaftlichkeitslücke des Bieters [in €]*100)/(niedrigste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke [in €])-100
    • Punkteabzug [in Punkten]=(45 Punkte*Abweichung [in %])/100
    • Punktzahl des Bieters=45-Punktabzug [in Punkten]
    • Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.
    • Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitslücke bildet nach Auffassung des Konzessionsgebers die Wirtschaftlichkeitsunterschiede bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke angemessen ab.
  • 2. Endkundenprodukte

    • Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die in vorstehender Tabelle bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet:
    • Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 bzw. 36 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 bzw. 36 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt.
    • Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet:
    • Die Bewertung der Endkundenprodukte (Anlage 7) wird an dem Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis des jeweiligen Endkundenprodukts gemessen, hierfür wird der jeweilige Gesamtpreis in das Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Gesamtpreis gesetzt.
    • Punkte=(niedrigster angebotener Gesamtreis (€))/(Gesamtpreis des Bieters (€))*5
    • Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.
  • 3. Technisches Konzept

    • Das technische Konzept (Anlage 5) wird nach Aspekten bewertet, die einen hochwertigen Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb aufzeigen (vgl. Ziff. III. 4. b)). Das Konzept ist entsprechend auszuführen. Die Bieter sind gehalten, hierzu die Word-Vorlage „Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der angebotenen Breitbandversorgung“ (Anlage 5) zu verwenden und ausgefüllt einzureichen.
    • Die Bewertung erfolgt anhand eines plausiblen Nachweises, dass mit der aufgeführten Technik die angebotenen Bandbreiten und Versorgungsraten sicher und nachhaltig realisiert werden können, bspw. durch Vorlage der Netzplanung gemäß den aktuellen GIS-Nebenbestimmungen. Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung, Erweiterungsfähigkeit des Netzes, Ausfallsicherheit und die Qualität der Netzanbindungen. Als zuverlässig und hochwertig sind dabei Technologien einzustufen, welche für den jeweiligen Anschluss über die gesamte Zeit eine sichere und dauerhafte dedizierte Bandbreite sicherstellen können.
    • Die mit dem technischen Konzept einzureichende Netzplanung wird hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben der GIS-Nebenbestimmung (Version 5.1 vom 03.04.2023) bewertet.
    • Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien:
    • 0 Punkte:
    • Das technische Konzept ist ungenügend sowie nicht plausibel und nachvollziehbar
    • es bleiben enorme Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen ist.
    • 5 Punkte:
    • Das technische Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netz-betrieb nachgewiesen ist.
    • 10 Punkte:
    • Das technische Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung.
    • 15 Punkte:
    • Das technische Konzept ist in vollem Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann.
  • 4. Mitnutzung Infrastrukturen und alternative Verlegemethoden

    • Grundlage der Bewertung des Konzeptes Mitnutzung Infrastruktur und alternative Verlegemethoden (Anlage 8) sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne von Ziff. 6.5 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023, außerdem eine Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung (vgl. auch Ziff. III. 4. d)).
    • Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hin-sichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung und/ oder der eingesetzten alternativen Verlegemethode(n), der damit zusammenhängende ressourcen-schonende Ausbau sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch die Umsetzung von Mitnutzungen und den Einsatz alternativer Verlegemethoden.
    • Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien:
    • 0 Punkte:
    • Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept dahingehend bestehen, dass eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht wird.
    • 2,5 Punkte:
    • Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht und eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung.
    • 5 Punkte:
    • Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt und eine Vergünstigung der Angebotssumme so-wie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann.

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