Frist abgelaufen

Belieferung und Bezug elektrischer Energie für die öffentliche Straßenbeleuchtung in 15344 Strausberg - Rahmenvertrag

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.01.2024
Angebotsfrist
24.01.2024
Die Stadt Strausberg schreibt die Belieferung und den Bezug elektrischer Energie für die öffentliche Straßenbeleuchtung für 2 Jahre, mit der Option der Verlängerung bis zu 4 Jahre, aus. Der prognostizierte Strombedarf beträgt voraussichtlich für die derzeit 94 Entnahmestellen ca. 850.000 kWh/a.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.01.24
Abgabefrist
24.01.24
Öffnung
24.01.24
Vertragsbeginn
01.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Strausberg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@stadt-strausberg.de
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Telefon
+49 3341-381122
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • alle Eignungskriterien: Befähigung zur Berufsausübung Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (PQ-Verzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im PQ-Verzeichnis bzw. ULV anzugeben oder Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (PQ-Verzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im PQ-Verzeichnis bzw. ULV anzugeben oder Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen: - Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung - Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen ( § 47 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (PQ-Verzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im PQ-Verzeichnis bzw. ULV anzugeben oder Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. - Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung -Liste mit mindestens 3 der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers mit aktuellen Kontaktdaten Grundsatz: Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.

Zuschlagskriterien

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Lose (1)

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Eignungskriterien56 KB6 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
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