Die zu vergebenden Aufträge umfassen die Übernahme und Behandlung/Verwertung der von den Auftraggebern bzw. deren beauftragten Dritten angelieferten Siedlungsabfälle einschließlich der Entsorgung/Vermarktung der bei der Behandlung/ Verwertung entstehenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.). Die leistungsgegenständlichen Abfälle werden dem Auftragnehmer vom jeweiligen Auftraggeber bzw. seinem beauftragten Dritten an die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage angeliefert. Die Organisation und Durchführung der Abfalltransporte ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.