Aufstellung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplans sowie Ausarbeitung eines Umweltberichts nach § 2 Abs. 4 BauGB und eines Landschaftsplanerischen Fachbeitrags.
Der künftige Auftragnehmer hat den bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg im Bereich des Grundstücks der Handwerkskammer für Oberfranken im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB so anzupassen, dass ein entsprechender Bebauungsplan, der als Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens (Bildungszentrum Bamberg) dienen soll, auf dieser Grundlage erlassen werden kann.
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