Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Aufschaltung von gegenwärtig 141 Gefahrenmeldeanlagen
auf eine Notruf- und Service Leitstelle (NSL).
Die maximal zulässige Interventionszeit bis ein Eintreffen an der Liegenschaft erfolgt, beträgt 20 Minuten nach Meldungseingang in der Alarmempfangszentrale.