Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von
Sicherheitsleistungen mit ausschließlich personeller Sicherheitsleistung
ohne Anwendung des Gesetzes über die Anwendung
unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer
Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter
Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw).
Sicherheitsdienstleistung für die Liegenschaft
ASt Bundessprachenamt/Bundeswehrfachschule Naumburg
Bei der Beauftragung handelt es sich um eine besondere Dienstleistung gemäß § 130 Abs. 1 GWB i.V.m Art. 74 und Anhang XIV des Richtlinie 2014/24 EU
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